Frage an Eduard Oswald von Harald W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Hr. Oswald,
bei einem langjährigen Aufenthalt in der Schweiz konnte ich mit den Vorteilen der direkten Demokratie vertraut machen. Meiner Meinung nach sollte die direkte Beteiligung der Bürger nicht nur auf kommunaler und landesebene, sondern auf im Bund und in Europa vorgesehen werden.
Im Hinblick auf die bevorstehende Wahl würde mich Ihr Standpunkt zum Thema interessieren.
Beste Grüsse,
Harald Wenger
Sehr geehrter Herr Wenger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur direkten Demokratie.
Auf Landes- und Kommunalebene sind Formen direkter Demokratie, wie etwa Bürgerbegehren und Bürgerentscheide notwendig und angebracht, was an der Tatsache liegt, dass es sich um Probleme vor Ort handelt. Dort können sich die Bürgerinnen und Bürger aufgrund unseres föderalen Systems direkt beteiligen. Auf Bundesebene jedoch, würden Volksentscheide oder ähnliche Verfahren den komplexen Sachverhalten nicht gerecht, da diese Komplexität auf „Ja-Nein-Fragen“ reduziert werden müsste. Die Gesetzgebung ist dazu aber zu vielschichtig. Im Deutschen Bundestag wird ein gesetzgeberisches Verfahren angewandt, welches sich durch Flexibilität und ein sehr hohes Maß an thematischer Tiefe auszeichnet. Um diese ausgewogene Gesetzgebung zu gewährleisten, finden drei Lesungen, Abschlussberatungen, Expertenanhörungen und Berichterstattergespräche statt. Dazu auch die verfassungsrechtliche Beteiligung des Bundesrates. Ich bin der Auffassung, dass sich in Deutschland die repräsentative Demokratie bewährt hat. Diese hat sich in den 60 Jahren der Bundesrepublik Deutschland als Garant für unsere Stabilität und soziale Gerechtigkeit erwiesen. Anders verhält es sich bei grundlegenden und unwiderruflichen Fragen im Bereich der EU, wenn wichtige Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten auf Europa übertragen werden sollen, oder wenn die EU um neue Mitglieder erweitert werden soll. Hier halte ich Volksentscheide für sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB