(...) Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wollen wir vor allem dafür sorgen, dass die ambulante ärztliche Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten flächendeckend erhalten bleibt. (...)
(...) Um es vorweg zu nehmen: Die Gewinnung von Gas mit giftigen Chemikalien darf in Deutschland nicht erlaubt sein. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die der Mehrheit der Menschen. (...)
(...) Wenn einem Rechtsanwalt ein Fehler unterläuft und dem Mandanten dadurch ein Schaden entsteht, steht dem Mandanten ein Schadensersatzanspruch direkt gegen dem Anwalt zu, d.h. ein Anspruch gegenüber dem Versicherer ist nicht erforderlich. (...)
(...) für die Schaffung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes kommen als Träger vorzugsweise Fachstellen für pflegende Angehörige, ambulante Pflegedienste, Mehrgenerationenhäuser, Nachbarschaftshilfen oder Kommunen in Frage. Bei diesen niedrigschwelligen Angeboten werden oftmals ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingesetzt, die nach entsprechender Schulung bei den betroffenen Familien tätig sind. (...)
(...) Neben den bisherigen niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sind auch niedrigschwellige Entlastungsangebote vorgesehen, die zur Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar Nahestehenden, die ehrenamtlich Pflegeverantwortung übernommen haben, beitragen. (...)
(...) Oktober 2014 das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. (...) Das Pflegestärkungsgesetz ist der erste Schritt einer umfassenden Pflegereform, mit dem viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige umgesetzt werden. (...) Damit tragen wir dem Wunsch vieler Menschen Rechnung, zu Hause gepflegt zu werden und greifen die Wünsche der vielen pflegenden Angehörigen auf, entlastende und unterstützende Pflegeleistungen flexibler in Anspruch nehmen zu können. (...)