Frage an Edgar Franke von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
change.org hatte hat einen Petitionscheck zum Thema fracking. veröffentlicht. Leider ist Ihre Einstellung zum Thema von Ihnen nicht kolkportiert worden. Als Wähler würde mich das aber sehr interessieren.
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reis
Sehr geehrter Herr Reis,
gerne antworte ich Ihnen als Wähler.
Um es vorweg zu nehmen: Die Gewinnung von Gas mit giftigen Chemikalien darf in Deutschland nicht erlaubt sein. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die der Mehrheit der Menschen.
Der Schutz des Trinkwassers muss absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen. Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung des Fracking. So wird seit 50 Jahren in Deutschland das konventionelle Fracking vor allen Dingen in Niedersachsen, praktiziert, bei dem Gas aus sehr tief liegenden Hohlräumen gefördert wird. Diese Methode der Förderung will die Bundesregierung richtigerweise nur noch unter sehr strengen Umweltauflagen erlauben.
Wesentlich problematischer dagegen ist das unkonventionelle Fracking, bei dem mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst wird. Mit Hilfe von Querbohrungen wird das Gestein gebrochen und das entweichende Gas fördert man dann über Bohrrohre. Obwohl die Fördertechnik in der USA zu einem Sinken der Energiepreise geführt hat, lehne ich für Deutschland das unkonventionelle Fracking ab. Die bisherigen Erfahrungen mit dem unkonventionellen Fracking haben gezeigt, dass eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden kann. Ich lehne das unkonventionelle Fracking grundsätzlich ab.
Ich werde nur einem Gesetz zustimmen, bei dem der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit absolute Priorität hat.
Erlauben Sie mir noch einige Zeilen zum „Petitions-Check“. Es gibt Argumente gegen eine private Petitionsplattform wie diese. Es gibt jedoch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser ermöglicht öffentliche Petitionen. Nur der Petitionsausschuss des Bundestages ermöglicht eine parlamentarische Bearbeitung von Bürgeranliegen auf Bundesebene. Ein Verfahren auf privaten „Petitionsplattformen“ ermöglichen zwar, Unterschriften zu sammeln und über das Anliegen zu diskutieren. Eine parlamentarische Beratung der dort veröffentlichten „Petitionen“ findet jedoch nicht statt. Meines Erachtens sollten für Petitionen der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Adressat sein.
Meine Meinung ist, wenn auch nicht differenziert, dennoch auf abegeordnetenwatch.de veröffentlicht worden. Bei abgeordnetenwatch.de heißt es: „Bei den allermeisten Abgeordneten, die sich nicht am Petitions-Check beteiligt haben, haben wir deren Positionen zum Thema Fracking aus dem Bundestagswahlkampf 2013 zusammengetragen. Sie finden diese in unserem Blogartikel "Was Abgeordnete zu Fracking denken, die nicht am Petitions-Check teilgenommen haben“.“ Unter https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-06-15/diese-position-nehmen-die-abgeordneten-zu-fracking-ein-die-nicht-am-petitions-check finden Sie dann meine ablehnende Haltung vermerkt.
Vielen Dank und viele Grüße
Dr. Edgar Franke