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Eckart von Klaeden
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Frage von Veit M. •

Frage an Eckart von Klaeden von Veit M. bezüglich Familie

Aus juristischer Sicht, verehrter Herr v. Klaeden, mögen Sie das Richtige vertreten. Politiker, als Vertreter des Staates, entscheiden zumeist über das Schicksal von Leuten, die sie nicht kennen. Ich meine, nur was jemand anderen gegenüber bereit wäre zu leisten, sollte einem zu Lasten anderer ermöglicht werden. Wie Ihnen bekannt sein wird, zahlen kindesunterhaltspflichtige Mütter mehrheitlich nicht, im Gegensatz zu zahlpflichtigen Vätern. Weshalb schließen Sie eigentlich in Ihrem letzten Satz den Vater aus? Mütter werden in Art. 6 IV GG zu besonders schutzwürdigen Bürgern erklärt. Stellt dies nicht schon eine positive Diskriminierung dar, wenn Väter in unserem Grundgesetz nicht annähernd in gleicher Weise bedacht werden? Erwartet § 1603 BGB (2) nicht auch von Müttern eine deutliche Mitwirkung in Bezug auf jeglichen Unterhalt, sobald sie keine Kleinstkinder mehr betreuen? Gleichzeitig glaube ich, Buchstaben getreue Gesetzesauslegungen lösen keine Probleme. Könnten Sie sich nicht auch vorstellen, dass es hochqualifizierte Frauen gibt, welche mit einer Entscheidung aus reinem Mitnahmedenken Ihre Karriere beenden würden? Was nützt der Mutter die Schutzfrist in der wohl weltweit längsten "Eltern"zeit, wenn der private Arbeitgeber anschließend kündigt? Wäre es nicht besser ein gesellschaftliches Klima zu fördern, in welchem Betriebskindergärten normal für Unternehmen sind? Kinder zu bekommen ist auch Sache des Verstandes und der Verantwortung. Wer Kinder bekommt, um auf deren Rücken seine eigene soziale Absicherung voranzutreiben, dem mangelt es an Charakter. Eine uneingeschränkte Verlängerung des Betreuungsunterhaltes über das 3. Lebensjahr hinaus halte ich, mit Verlaub, für femi-sozialistischen Rückschritt. Oder sehen so etwa die konservativen Werte der C-Parteien aus?

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Sehr geehrter Herr Mühling,

es mag durchaus sein, daß es Frauen gibt, die - wie Sie schreiben - Kinder bekommen um "auf deren Rücken seine eigene soziale Absicherung voranzutreiben". Ich halte dies aber für die Ausnahme. Frauen machen sich die Entscheidung ein Kind zu bekommen in der Regel nicht leicht, weil sie wissen, daß ein Kind neben aller Freude auch finanzielle Einbußen und persönliche Einschränkungen bedeutet.

Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die meisten Unterhaltsfällt sog. Mangelfälle sind, in denen das Einkommen eines Mannes - wenn überhaupt - ausreicht, um den Kindesunterhalt zu zahlen.

Unklar ist mir, woher Sie die Überzeugung nehmen, daß die Unterhaltsansprüche alleinerziehender Mütter ausgedehnt werden sollen. Meines Wissens wird vielmehr darüber nachgedacht, die Unterhaltsansprüche geschiedener Frauen neu zu regeln und insbesondere die Zumutbarkeitsregeln für die Berufstätigkeit geschiedener Frauen neu zu fassen.

Ihre Vorstellungen (bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, andere Regelung der Erziehungszeiten) teilen wir und ich empfehle Ihnen einen Blick auf die Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (www.cducsu.de), in der Sie sich umfassend über unsere Positionen in der Familienpolitik informieren können.

Abschließend bitte ich um Verständnis, daß ich unsere Diskussion
angesichts der Vielzahl der mir gestellten Aufgaben nicht
weiter fortführen kann.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen

Eckart von Klaeden