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Eckart von Klaeden
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Frage von Robert S. •

Frage an Eckart von Klaeden von Robert S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

Wie Sie sicherlich wissen droht in der sudanesischen Krisenregion Darfur eine humanitäre Katastrophe. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof am 4. März 2009 einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erlassen hat, reagierte die sudanesische Regierung mit der Ausweisung von 13 humanitären Hilfsorganisationen, unter anderem Oxfam, Ärzte ohne Grenzen und Care. Die im Sudan verbliebenen Organisationen sind mit der Situation überfordert, eine humanitäre Katastrophe bahnt sich an. Es fehlt an Wasser, Nahrungsmitteln, sanitären Anlagen und ausreichender medizinischer Versorgung. Die Vereinten Nationen sprachen kurz nach der Ausweisung der Organisationen von ca. 1.1 Millionen Darfuris, die ohne Nahrung und Gesundheitsfürsorge auskommen müssen, und von einer weiterer Millionen ohne Zugang zu Wasser. Die Situation kann zu neuen Flüchtlingsströmen vor allem in den benachbarten Tschad führen, wo schon ca. 200000 vertriebene Darfuris leben. Die Arbeit der im Sudan verbliebenen humanitären Hilfsorganisationen wird wahrscheinlich bald beendet werden, da Präsident Bashir angekündigt hat, dass alle internationalen Hilfsorganisationen ihre Arbeit im Sudan innerhalb eines Jahres einstellen müssen.

Über Ihre Aussage zu folgenden Fragen wäre ich dankbar:

1) Welche Maßnahmen ergreifen Deutschland und die EU, um eine humanitäre Katastrophe abzuwenden?
2) Wie werden Deutschland und die EU mit dem Regime in Khartum nach dem Haftbefehl gegen Bashir wegen massenverbrechen in Darfur umgehen?
3) Die EU27 ist nach China der zweitgrößte Exporteur in den Sudan. Sind Sie für gezielte Sanktionen gegen das Regime in Khartum?

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Schütte

(Vorsitzender Genocide Alert)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schütte,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IstGH). Die Bundesregierung bekennt sich zum Römischen Statut und tritt zusammen mit den anderen 105 Vertragsstaaten dafür ein, schwerste Menschenrechtsverletzungen nicht ungestraft zu lassen, sondern "der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen und so zur Verhütung solcher Verbrechen beizutragen." (Präambel). Ohne die Aufarbeitung schwersten Unrechts gibt es keinen nachhaltigen Frieden. Deutschland hat auch im VN-Rahmen deutlich gemacht, dass die begangenen Verbrechen nicht ungesühnt bleiben dürfen. Daher bekräftigte die Bundesregierung als Reaktion auf den Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Al-Bashir, dass der Internationale Strafgerichtshof die volle Unterstützung und Anerkennung der Bundesregierung sowie ihrer Partner in der Europäischen Union habe. Deutschland hat den Sudan wiederholt aufgerufen, die Resolution 1593 des VN-Sicherheitsrates zu befolgen und uneingeschränkt mit dem Gerichtshof zu kooperieren. Dazu gehört die Einhaltung internationaler Regeln zum Schutz ausländischer Missionen und Nichtregierungsorganisationen.

Auch wenn nach Informationen der Bundesregierung derzeit in Darfur keine Kämpfe stattfinden, beeinträchtigt die von der sudanesischen Regierung in Reaktion auf den Haftbefehl ausgesprochene Ausweisung von 13 internationalen Nichtregierungsorganisationen die Verteilung und den Transport von humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Basisinfrastruktur wie Wasserversorgung, medizinische Betreuung und Grundbildung in den Flüchtlingslagern erheblich. Die Bundesregierung hat in enger Abstimmung mit ihren europäischen Partnern die sudanesische Regierung aufgefordert, die Entscheidung über die Ausweisung der Nichtregierungsorganisationen rückgängig zu machen und begrüßt die Ankündigung sudanesischer Offizieller, wieder ausländische Helfer zuzulassen. Während der Sudan-Reise des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des amerikanischen Senats, John Kerry, war diesem versichert worden, die sudanesische Regierung werde einigen dieser NGOs wieder Zugang zur Konfliktregion Darfur gewähren. Bislang ist dies jedoch nicht geschehen. Die Bundesregierung unterstützt auch entsprechende Forderungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Sie hat schon im Vorfeld der Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes die sudanesische Regierung aufgefordert, nach dem Erlass eines Haftbefehls besonnen zu reagieren und die Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft und insbesondere mit den Vereinten Nationen aufrechtzuerhalten sowie internationale Normen zum Schutz von Botschaften, VN-Organisationen, der Friedensmissionen UNAMID und UNMIS und ausländischen Staatsangehörigen zu beachten.

Was Ihre Frage nach den Exporten der EU-Staaten nach Sudan angeht, so weise ich Sie darauf hin, dass erhebliche Unterschiede in der Art der Exporte der EU-Staaten und der Chinas in den Sudan bestehen. Wie Sie sicherlich wissen, hat die EU bereits vor Jahren mehrere Sanktionen gegen den Sudan verhängt. Dazu gehören ein Waffenembargo sowie Finanz- und Reisebeschränkungen gegen einige führende Personen.

Generell können Sanktionen ein hilfreiches Instrument sein, um Staaten dazu zu bewegen, die Regelungen und Verpflichtungen, die sich aus ihrer Mitgliedschaft in internationalen Organisationen ergeben, einzuhalten.

Die humanitäre Krise kann ohne eine Lösung des dahinter stehenden politischen Konfliktes nicht nachhaltig gelöst werden. Deutschland setzt sich dafür ein, dass alle beteiligten Parteien wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Die Bundesregierung hält die im Februar 2009 begonnenen Darfur-Friedensgespräche in Doha zwischen der stärksten Rebellengruppe JEM und der sudanesischen Regierung nach wie vor für ein geeignetes Forum. Erste Gespräche wurden erfolgreich beendet. Seit der Ausstellung des Haftbefehls gegen Präsident al-Baschir liegen die Friedensverhandlungen aber bedauerlicherweise auf Eis. Deutschland setzt sich für ein baldige Wiederaufnahme der Gespräche und eine friedliche Beilegung des Konfliktes ein. Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, bot der sudanesischen Regierung bei seinem Besuch im Februar dieses Jahres deutsche Unterstützung bei der Bewältigung der anhaltenden internen Konflikte des Landes an. Ein wichtiges Element für die Überwindung des Nord-Süd-Konfliktes ist die Umsetzung des so genannten "Umfassenden Friedensvertrages" (Comprehensive Peace Agreement, CPA) aus dem Jahr 2005. Dieser sieht gesamtstaatliche Wahlen für 2009 vor: Vor einigen Tagen wurden die Wahlen jedoch von der sudanesischen Wahlkommission auf Februar 2010 verschoben. Es wären die ersten freien Wahlen seit 1986. Deutschland ist bereit, die Durchführung der Wahlen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckart von Klaeden