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Eckart von Klaeden
CDU
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Frage von Lutz K. •

Frage an Eckart von Klaeden von Lutz K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

hinsichtlich Ihrer Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz stellen Sie in Ihrer Antwort an Herrn Stutz vom 8.07.2008 klar "... Meine Teilnahme ist kein Privatvergnügen. Ich habe an der Konferenz zwar nicht als offizieller Vertreter meiner Fraktion oder des Bundestages teilgenommen. Eine solche offizielle Teilnahme kennt die Konferenz nicht, sie stände im Widerspruch zu ihrem informellen Charakter ... " Sie begründen folgerichtig Ihr privates Interesse an dieser Art Weiterbildung, die schließlich (und ausschließlich mittelbar) auch auf Ihre Tätigkeit im Bundestag positiv wirken kann. Sie erklären im Foldenden "...Die mir entstandenen Kosten wurden vom Deutschen Bundestag übernommen."

Erste (Mehrfach-)Frage:
Ist es pauschal-Gepflogenheit des Bundestages, Kosten für Weiterbildungen automatisch zu tragen?
Wie weit stehen die Abgeordneten des Bundestages in der Pflicht (vergleichbar den Gepflogenheiten in der deutschen Wirtschaft) sich auf eigene Initiative und Kosten weiterzubilden?
Zweite Frage:
Ich gehe davon aus, dass die zu Zeiten des Treffens absehbaren und inzwischen hoch aktuellen Entwicklungen an den internationalen Finanz- und Kreditmärkten und die Probleme des Bankensektors auch Themen in den Diskussionen mit den ausgesuchten internationalen Experten der Wirtschaft waren. Wie betrachten Sie aus heutiger Sicht und mit dem Blick auf den heute erst im Beginn befindlichen Zusammenbruch der Kreditwirtschaft die Diskussionen anlässlich Ihres Treffens - und Ihre daraus seinerzeit unmittelbar gezogenen Erkenntnisse?

Freundliche Grüße

Lutz Kröger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kröger,

zu meiner Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz habe ich auf weitere Fragen auch auf "Abgeordnetenwatch" geantwortet. Ich verweise daher auf meine Antworten an Herrn Lang sowie an Frau oder Herrn Müller vom 15. August 2008. Ihre zweite Frage kann und werde ich nicht beantworten, weil Sie von einer falschen Voraussetzung ausgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB