Frage an Eckart von Klaeden von Joachim L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Klaeden.
In Ihrer Antwort betreffend "Bilderberger", machten Sie folgenden Aussage:
"Auf der Konferenz können sie ungehindert und offen über aktuelle Probleme der Weltpolitik und -wirtschaft diskutieren. Daher ist die Tagung auch vertraulich und findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt."
Dies bedarf m. E. einer Konkretisierung.
Wo und wie bitte, wird man in diesem, unserem demokratischen Rechtsstatt am diskutieren und am offenen kundtun seiner Meinung gehindert?
Für die Worte, ungehindert, vertraulich, Ausschluß der Öffentlichkeit, gibt es auch eine andere Bezeichnung: konspirativ. Das trifft wohl eher zu!
MfG
Joachim Lang
Sehr geehrter Herr Lang,
die Rückschlüsse, die Sie aus meiner Antwort ziehen, sind in ihr nicht angelegt.
Auch im demokratischen Rechtsstaat ist es üblich, dass Sitzungen unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit oder gar vertraulich stattfinden. Das gilt für das Beratungsgeheimnis von Kabinetten oder Gerichten, aber auch für die regelmäßigen Sitzungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages, der Fraktionsvorstände oder Fraktionen.
Der Duden definiert das Wort „konspirativ“ mit a) eine (politische) Verschwörung bezweckend, anstrebend; b) zu einer Verschwörung, in den Zusammenhang einer Verschwörung gehörend. Das gilt weder für die Bilderberg-Konferenz noch für die von mir genannten Beispiele.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB