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Eckart von Klaeden
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Frage von Andreas S. •

Frage an Eckart von Klaeden von Andreas S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

im Zusammenhang mit der um sich greifenden Weltwirtschaftskrise möchte ich Ihnen Fragen zur am 17. August 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten WISIV (vom 12. August 2004, BGBl. I S. 2159) stellen.

1. Ist es zutreffend, daß es sich bei der WISIV (Wirtschaftssicherstellungsverordnung) um ein Notstandsgesetz handelt, daß die Versorgung der zivilen und militärischen Bevölkerung im Krisenfall gewährleisten soll?

2. Ist es zutreffend, daß diese Verordnung nicht übertragbare Lebensmittelkarten zur Bedarfsdeckung vorsieht?

3. Wer ist berechtigt diese Lebensmittelkarten zu erhalten, bzw. welche Vorrausetzungen müssen hierfür gegeben sein?

4. Was war der Anlaß, im Jahre 2004 eine Notstandsverordnung zu erlassen?

5. Warum hat die Bundesregierung nicht dafür gesorgt, daß die Bevölkerung davon umfassende Kenntnis erhielt?

6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dieses Notstandsgesetz angewendet wird?

7. Sind Ihnen in diesem Zusammenhang schon mögliche Termine bekannt?

Schlußfrage: Ist diese Notstandsverordnug Gegenstand politischer Diskussionen unter Bundestagsmitgliedern?

Mit freundlichen Grüßen
A.W.Sauer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sauer,

auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen zitierte Wirtschaftssicherstellungsverordnung vom 12. August 2004 erschöpfend über sich Auskunft gibt. Sie steht weder inhaltlich noch zeitlich "im Zusammenhang mit der um sich greifenden Weltwirtschaftskrise". Ob sie "unter Bundestagsabgeordneten" diskutiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Als Verordnung war sie jedenfalls nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB