Frage an Eckart von Klaeden von Horst E. bezüglich Soziale Sicherung
In der Politik wird immer wieder über die Frage der wachsenden Armut und ihre Bekämpfung diskutiert.
Erklären Sie mir bitte einmal die Richtigkeit der prozentualen Erhöhungen bei Renten und auch bei Arbeitslöhnen. Bei einer prozentualen Erhöhung wird immer derjenige besser gestellt sein, der schon ein hohes Einkommen hat.
Dadurch öffnet sich die Schere beim Einkommen immer größer, und die Unterschiede zwischen arm und reich werden immer größer.
Es wäre doch sinnvoller die Erhöhung durch einen Grundbetrag für alle zu vollziehen.
Sehr geehrter Herr Engelke,
Ihre Anfrage vom 7. Juli 2008 beantworte ich wie folgt:
Die Tarifverträge werden von den Tarifparteien in eigener Verantwortung geschlossen. Dieses Recht ist durch das Grundgesetz gesichert, weshalb sich Politiker mit einem Urteil über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit von Tarifabschlüssen Zurückhaltung auferlegen sollten.
Im übrigen ist mir in der gegenwärtigen „Armutsdebatte“ Ihr Gedanke, dass prozentuale Steigerungen bei den gesetzlichen Renten und Arbeitslöhnen für ein Auseinanderdriften der Einkommensverhältnisse ursächlich seien, noch nicht begegnet. Viele Tarifabschlüsse der letzten Jahre sind auch nicht als rein prozentuale Steigerungen vereinbart worden, sondern enthalten oft auch eine Anhebung von Sockelbeträgen gerade in den unteren Lohngruppen.
Anders liegt die Sache bei den gesetzlichen Renten: Grundlage hierfür sind die erworbenen Rechtsansprüche der Rentner aus der Zeit ihrer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. Eine Rentenerhöhung, die von einer prozentualen Berechnung abweichen würde, würde entweder in diese Ansprüche rechtswidrig eingreifen oder der politischen Opportunität Tür und Tor öffnen. Angesichts der Tatsache, dass der Bund die gesetzlichen Renten schon jetzt mit etwa einem Drittel seines Haushalts, nämlich ca. 90 Milliarden €, jährlich stützt, wäre eine zusätzliche Haushaltsbelastung finanzpolitisch nicht zu bewältigen. Im übrigen liegen die gesetzlichen Rentenansprüche nicht soweit auseinander, dass bei prozentualen Steigerungen ein sozialpolitisch misslicher Ziehharmonika-Effekt auftreten könnte, zumal höhere Renten (ab 1.550 € monatlich für Alleinstehende/3.100 € monatlich für Verheiratete) der Besteuerung unterliegen und dadurch auf eine Spreizung der verfügbaren Nettoeinkünfte dämpfend wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB