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Eckart von Klaeden
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Frage von Egon B. •

Frage an Eckart von Klaeden von Egon B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Eckart von Klaeden

Sie sind als Wahlkreiskandidat der CDU für meinen Wahlkreis aufgestellt worden. Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile sollen, so wollen es zurzeit die meisten Bundesländer, als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.

Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?

Mit freundlichen Grüßen aus Hildesheim,
Egon Bullerjahn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bullerjahn,

so genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte „übereilte“ Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag „Wohnmobile angemessen besteuern“, Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005). Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne unter der E-Mail-Adresse eckart.klaeden@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden