Frage an Eckart von Klaeden von frank h. bezüglich Recht
Hallo Herr von Klaeden,
ich nochmal, da Sie ja Mitglied im Verteidigungsausschuss sind, meine nächste Frage: Wie viel Bundeswehrsoldaten sind für den Schutz unserer "Volksvertreter" eingesetzt? Wenn möglich können Sie mir auch die entsprechenden Einheiten nennen. Welche Bundeswehreinheit hat zum Beispiel die Autobahn A19 (die sich innerhalb des Bundesgebietes befindet) mit Infrarotkameras überwacht, und welche gesetzliche Grundlage gibt es für diese "Polizeiaktion"
mfg
frank hass
Sehr geehrter Herr Hass,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Juni 2007 zum Einsatz von Einheiten der Bundeswehr während des G8-Gipfels.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 35 für eng umgrenzte Ausnahmefälle vor, dass im Rahmen der Amtshilfe Bundeswehreinheiten zur Unterstützung der Ordnungskräfte angefordert werden können, wenn diese nicht über ausreichende eigene Kapazitäten verfügen. Diese werden für die Zeit des jeweiligen Einsatzes unter das Kommando der Polizei gestellt. So werden beispielsweise bei Kindesentführungen Tornados eingesetzt, um die Polizei mit exakten Luftaufnahmen zu unterstützen. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hatte den Bund im März 2006 um technisch-logistische Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundeswehr gebeten. Daraufhin wurden ca. 1.100 Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei zur Verfügung gestellt.
Die von Ihnen angesprochenen Einheiten an der A 19 waren Spähpanzer vom Typ Fennek. Unter Aufsicht der Polizei sollten sie das Gelände um Heiligendamm überwachen. Wie das Verhalten einiger Demonstranten in der vergangenen Woche belegte, waren diese Vorsichtsmaßnahmen und die notwendige Ergänzung der Polizeikräfte keinesfalls überzogen, sondern erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden