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Eckart von Klaeden
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Frage von Anne-Cathrin V. •

Frage an Eckart von Klaeden von Anne-Cathrin V. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

wie setzen Sie sich persönlich für den Schutz der letzten alten Buchenwälder in Deutschland ein?
Und wie sorgen Sie dafür, dass, die Ziele der Bundesregierung bis 2020 10 Prozent der öffentlichen Wälder aus der Nutzung zu nehmen in unserem Wahlkreis umgesetzt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Anne Vonarx

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Vonarx,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich als Abgeordneter des Bundestages und nicht als Staatsminister im Namen der Bundesregierung beantworte.

Im Landkreis Hildesheim befinden sich keine Flächen, die unter den UNESCO-Schutz für alte Buchenwälder fallen.
Zu deren Schutz kann Folgendes festgestellt werden:

In ihrer Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aus dem Jahr 2007 hat die Bundesregierung für den Lebensraum Wälder eine Reihe von Zielen festgelegt, die Aspekte des Schutzes und der Erhaltung der biologischen Vielfalt mit einer nachhaltigen Waldnutzung verbinden. Eines dieser Ziele ist es, bis 2020 - wegen der Vorbildfunktion des Staates - auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand Deutschlands eine natürliche Waldentwicklung zuzulassen. Dies bedeutet einen vollständigen Verzicht auf forstwirtschaftliche Maßnahmen in den betreffenden Gebieten.

Die Zuständigkeit für die Ausweisung dieser Waldflächen liegt entsprechend der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung bei den Ländern. Viele öffentliche Forstbetriebe haben bereits Waldbestände aus der Nutzung genommen. Dazu gehören beispielsweise Naturwaldreservate, Altholzinseln oder sogenannte Waldrefugien. Weitere nutzungsfreie Wälder liegen z.B. in Kernzonen von Nationalparks und Biosphärenreservaten.

In einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben soll bis Mitte 2013 eine Bilanz über den derzeitigen Umfang und die Qualität der Wälder mit natürlicher Entwicklung in Deutschland erarbeitet werden. Hierzu werden bestehende nutzungsfreie Waldflächen erfasst, der Status Quo dargestellt, ggf. Defizite offen gelegt und Verbesserungsvorschläge abgeleitet. Der Erfolg dieses Vorhabens hängt wesentlich von der Kooperationsbereitschaft der einzelnen Waldbesitzer und der zuständigen Landesbehörden ab.

Das UNESCO-Welterbekomitee hat am 25. Juni 2011 fünf Buchenwaldgebiete in Deutschland in die Liste des Welterbes aufgenommen. Dabei handelt es sich um ausgewählte Waldgebiete der Nationalparke Hainich in Thüringen, Kellerwald-Edersee in Hessen, Jasmund und Müritz in Mecklenburg-Vorpommern, sowie das Waldgebiet Grumsin im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in Brandenburg. Sie repräsentieren die wertvollsten verbliebenen Reste großflächiger naturbelassener Buchenbestände in Deutschland. Damit wurde das in der Slowakischen Republik und der Ukraine gelegene grenzüberschreitende UNESCO-Weltnaturerbe "Buchenurwälder der Karpaten" um einen deutschen Teil erweitert. Die Welterbestätte heißt jetzt "Buchenurwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder Deutschlands".

Die Chancen einer Nominierung deutscher Buchenwälder wurden in einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2006 wissenschaftlich untersucht. Daraus resultierte der Vorschlag, die genannten fünf deutschen Buchenwaldgebiete ergänzend zu den „Buchenurwäldern der Karpaten“ als Weltnaturerbe zu nominieren. Darauf basierend wurde die Nominierung in einem umfassenden, mehrjährigen Prozess realisiert. Das UNESCO-Welterbeübereinkommen stellt herausragende, einmalige Natur- und Kulturgüter unter weltweiten Schutz. Nach der Fossilienfundstätte Grube Messel (eingeschrieben 1995) und dem Wattenmeer (2009) sind die Buchenwälder die dritte Weltnaturerbestätte in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB