Frage an Eckart von Klaeden von Fabian S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr von Klaeden,
Ich habe eine Frage zur Arbeitspolitik auf Bundesebene aber ins Besondere auch auf Landesebene.
Wie stehen sie als Vertreter der CDU zum Mindestlohn? Sind in der Zukunft weitere Veränderungen in diesem Sektor in Aussicht?
Mit Freundlichen Grüßen,
Fabian Söhlke
Sehr geehrter Herr Söhlke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und nicht als Staatsminister im Namen der Bundesregierung beantworte.
Zunächst gestatte ich mir den Hinweis, dass Ihre Frage in den Bereich des Arbeitsrechts fällt, das dem Bund zusteht. Deshalb kann Ihre Frage landespolitisch zu keiner andern Antwort führen.
Ich habe für den Beschluss des vergangenen CDU-Bundesparteitages in Leipzig gestimmt, wonach die Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze in den Bereichen für notwendig gehalten wird, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Hierbei wird die Lohnuntergrenze durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt, die sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren sollen. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obläge der Kommission.
Ob und inwieweit dieser Beschluss im Rahmen von Koalitionsabsprachen modifiziert wird, lässt sich gegenwärtig nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB