Portrait von Eckart von Klaeden
Eckart von Klaeden
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eckart von Klaeden zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Lutz E. •

Frage an Eckart von Klaeden von Lutz E. bezüglich Gesundheit

Sehr geerter Heer von Klaeden,

Wussten Sie, dass Angehörige von in Deutschland lebenden Ausländern in ihrer Heimat kostenlos Leistungen unserer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, selbst dann, wenn sie noch nie einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben?
Zweite Frage dazu: Was gedenken Sie als Abgeordneter konkret gegen diesen unhaltbaren Zustand zu tun?

Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Lutz Ehler

Portrait von Eckart von Klaeden
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ehler,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und nicht als Staatsminister im Namen der Bundesregierung beantworte.

Nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung neben dem versicherten Mitglied der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern versichert, wenn diese Familienangehörigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Deutschland mit einigen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, die im Kern vorsehen, dass bei erworbenen Rentenansprüchen und Rentenanwartschaften und der damit verbundenen gesetzlichen Krankenversicherung auch die im Ausland lebenden Familienangehörigen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Bei diesen seit Jahrzehnten bestehenden Abkommen, an denen im Interesse der sozialen Sicherheit der betroffenen Arbeitnehmer und ihrer Familien und der Zuverlässigkeit Deutschlands gegenüber den Vertragsstaaten festzuhalten ist, handelt es sich um internationale Standards.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB