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Eckart von Klaeden
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Frage von Rita S. •

Frage an Eckart von Klaeden von Rita S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

Z.Zt verfolge ich mit großem Interesse die Sparvorschläge der Koalition. Bei denen ich allerdings eine Absicht zur Streichung der unglaublich vielen Subventionen, auch in große Wirtschaftsunternehmen, nicht feststellen kann. Da machen Firmen, wie z.B. die Solarindustrie auf Grund von Subventionen große Gewinne, während der kleine und mittlere Unternehmer um seine Existenz allein kämpfen muß. Eine völlige Schieflage!

Warum werden nicht Subventionen in großem Stil gekürzt? Hierzu gehört auch das Kindergeld für Gutverdienende.

Ich glaube, dass auch die Länder in erheblichem Umfang sparen müßten, allerdings wie gern getan, nicht bei den originären Aufgaben der Länder.
Umso verwunderlicher ist eine heutige Zeitungsmeldung, dass sich der Landtag Nieders. eine Diätenerhöhung gegönnt hat! Das heißt Wasser predigen und selbst Wein trinken!!

Glauben Sie wirklich, dass dies in die Zeit paßt? Warum haben Sie nicht auf diese Erhöhung verzichtet?
Denken Sie, dass dies dem Bürger zu vermitteln ist?

Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Schücking

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schücking,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und nicht als Staatsminister im Namen der Bundesregierung beantworte:

Die Streichung von Subventionen und Steuervergünstigungen ist – abstrakt gesehen – eine ideale Möglichkeit, die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden zu sanieren. Ob eine solche Streichung im konkreten Fall anzustreben und durchzusetzen ist, muss jedoch immer wieder gesondert geprüft werden. Der Gesetzgeber gewährt Subventionen und Steuervergünstigungen nicht aus falsch verstandener Großzügigkeit, sondern, um steuernd in bestimmte Lebenssachverhalte einzuwirken. Dabei kann es auch möglich sein, Subventionen wieder zurückzunehmen, wenn die anzusteuernden Ziele erreicht sind. Da erst einmal gewährte Vergünstigungen in das Besitzstandsdenken der Empfänger Einzug zu halten pflegen, ist dies häufig sehr umstritten.

Im Falle der von Ihnen angesprochenen Vergütungen für Solaranlagen allerdings hat der Gesetzgeber aktuell gehandelt: Die Vergütung von Solaranlagen durch den Bund nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hatte den Zweck, die Markteinführung aus ökologischen Gründen zu forcieren und zugleich Deutschland als Standort dieser zukunftsträchtigen und Arbeitsplätze schaffenden Industrie zu etablieren. Da die Herstellungspreise für Solar-Modulanlagen jedoch in den letzten Jahren signifikant gefallen sind, hat der Gesetzgeber gehandelt und zum 1. Juli 2010 die Vergütungen für Solaranlagen zunächst um 13 % für Dachflächenanlagen, um 8 % für Freiflächenanlagen auf sog. Konversionsflächen (z.B. Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte) und um 12 % für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also etwa in Gewerbegebieten, deutlich abgesenkt. Eine weitere Absenkung von 3 % folgt zum 1. Oktober dieses Jahres. Damit wird der Solar-Industrie und auch den Investoren zugleich Gelegenheit gegeben, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, ohne dass es zu Brüchen in der Entwicklung dieser noch jungen Industrie kommt.

Ihrem in Frageform gestellten Vorschlag, das Kindergeld für Gutverdienende zu streichen, vermag ich mich deshalb nicht anzuschließen, weil der Staat nicht das Signal geben sollte, Kinder seien ihm unterschiedlich viel wert. Im Übrigen wird das Kindergeld nur auf Antrag gewährt.

In dieser Sache gibt es aber ein weit verbreitetes Missverständnis. Denn: Abhängig vom Einkommen erhalten Eltern entweder das Kindergeld als Sozialleistung oder in Form einer Steuererstattung. Nach Abgabe der Steuererklärung wird geprüft, wie hoch die Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge ist. Die Steuerersparnis wird mit dem gezahlten Kindergeld verglichen. Für Eltern bzw. Elternteile, die als Ergebnis dieser so genannten Günstigerprüfung ausreichend Steuern zahlen, stellt das Kindergeld praktisch eine Vorauszahlung auf die Steuererstattung dar. Faktisch erhalten diese Eltern lediglich zu viel bezahlte Steuern (im Voraus) erstattet.

Zu Ihrer Frage, warum ich nicht auf die Erhöhung der Diäten, die der Niedersächsische Landtag kürzlich beschlossen hat, verzichtet habe, gestatte ich mir zunächst den Hinweis, dass ich kein niedersächsischer Landtagsabgeordneter bin. Bei der Beurteilung der Angemessenheit dieser Entscheidung bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass der Niedersächsische Landtag seit mehreren Jahren keine Veränderungen der Diäten beschlossen hat und seine jüngste Entscheidung auf die Empfehlung der neutralen „Diätenkommission“ stützt, die schon seit 1983 für ihr Votum auf alle verfügbaren Wirtschaftsdaten zurückgreift, frühzeitig veröffentlicht und damit eine größtmögliche Transparenz herbeiführt. Es liegt im Interesse aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, dass die Diäten der Volksvertreter so bemessen sind, dass alle, auch wirtschaftlich weniger gut Gestellte, die Möglichkeit haben, ein freies Mandat einzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB