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Eckart von Klaeden
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Frage von Sabine H. •

Frage an Eckart von Klaeden von Sabine H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr v. Klaeden,

es erscheint höchst bedauerlich, dass trotz aller Expertenmeinungen die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen nicht aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz heraus genommen worden ist.
Wozu befragt unsere Regierung Experten, wenn sie doch tut, was sie will, ob gut oder sinnvoll fürs Land. Eine Milliarde, die wirklich effizienter eingesetzt werden könnte für Bildung. Kein Hotelbett wird preiswerter und keiner übernachtet mehr oder weniger. Nur die Bürokratie steigt, dabei wollte diese Regierung das doch gerade reduzieren.
Wozu befragt diese Regierung eigentlich überhaupt noch Fachleute? Kann man nicht wenigstens dieses Geld einsparen?
Beispiel: Gesundheitsfond! Ich kann nicht gerade behaupten, dass alles optimal läuft, vielleicht sollte die Kanzlerin doch ein wenig mehr Führungsstärke nach außen zeigen, denn eine Mannschaft ist so stark wie ihre Führung. Bitte helfen Sie ihr ein wenig!!!!!
Langfristig gedacht ganz wichtig.

S.H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hermes,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8.12.2009, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und nicht als Staatsminister im Namen der Bundesregierung beantworte.
Anhand zweier Beispiele aus dem neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP – dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und dem Gesundheitsfonds – kritisieren Sie, dass Meinungen von Experten nicht von der Bundesregierung berücksichtigt würden, obwohl diese Experten von der Bundesregierung dazu eingeladen worden seien.
Lassen Sie mich vorab grundsätzlich festhalten: Sachverständige werden zu Anhörungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht von der Bundesregierung, sondern vom Bundestag eingeladen. Im Übrigen sind die Ansichten der Sachverständigen für das Parlament nicht verbindlich.
Was das von Ihnen erwähnte Wachstumsbeschleunigungsgesetz angeht, möchte ich darauf hinweisen, dass viele Experten in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 30. November 2009 das Vorhaben der Bundesregierung unterstützt und begrüßt haben. Ihre Unterstellung, dass alle Experten gegen dieses Gesetz seien, ist nicht zutreffend. Aber es ist in der Öffentlichkeit interessanter, gegensätzlichen Meinungen einen größeren Raum in der Berichterstattung zu geben.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz enthält eine Vielzahl von Regelungen, die vor allem darauf gerichtet sind, die Wachstumskräfte zu stärken. Hierzu ein Überblick:

• Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern werden ab 2010 die Kinderfreibeträge von 6.024 auf 7.008 angehoben und das Kindergeld um 20 € für jedes zu berücksichtigende Kind erhöht. Entlastung: 4,6 Mrd. €

• Die Erbschaftssteuer wird für den Bereich der Unternehmensnachfolge dahin modifiziert, dass rückwirkend zum 1.1.2009 die Behaltensfrist für die Inanspruchnahme des Verschonungsabschlags von 7 auf 5 Jahre und die einzuhaltende Lohnsumme von 650 % (über 7 Jahre) auf 400 % (über 5 Jahre) gesenkt wurde. Geschwister, Nichten und Neffen werden bei einem Erbfall in die familiengerechte Steuerklasse II anstatt in die Steuerklasse III eingestuft. Entlastung: 420 Mio. €

• Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht das Gesetz vor, die bestehende Einschränkung beim Verlustabzug beim Erwerb von Anteilen an Körperschaften bei konzerninternen Umgliederungen nicht mehr anzuwenden, wenn am übertragenden und am übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person zu jeweils 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Die mit dem Bürgerentlastungsgesetz eingeführte und bis Ende 2009 befristete körperschaftssteuerliche Sanierungsklausel wird entfristet. Die Regelung ermöglicht die Verlustnutzung bei einer Unternehmensbeteiligung im Sanierungsfall und verlangt dafür entweder eine Betriebsvereinbarung mit einer Arbeitsplatzregelung oder die Beibehaltung von 80 % der Lohnsumme über fünf Jahre oder eine Betriebsvermögenszuführung von 25 % des Aktivvermögens bei einem Anteilserwerb von 100 %. Entlastung: 1,3 Mrd. €

• Die bestehende Freigrenze bei der Zinsschranke wird dauerhaft von 1 Mio. € auf 3 Mio. € heraufgesetzt. Damit werden gerade kleine und mittlere Unternehmen von der Zinsabzugsbeschränkung ausgenommen und in konjunkturell schwierigen Zeiten entlastet und gestärkt. Diese Maßnahme führt dauerhaft dazu, dass über die Hälfte der ca. 1.400 von der Zinsschranke betroffenen Unternehmen aus der Zinsschrankenregelung herausfällt. Entlastung: 60 Mio. €

• Nach der Zinsschranke darf der Saldo von Zinserträgen und Zinsaufwendungen den Gewinn vor Zinsen/Zinssaldo und Abschreibungen (sog. EBITDA) nur um 30 % mindern. Die ab 2010 vorgesehene Nutzung eines EBITDA-Vortrages bewirkt, dass in Jahren, in denen der Betrieb mit seinen Zinsaufwendungen den Abzugsrahmen der Zinsschranke nicht ausschöpft, der nicht ausgeschöpfte Teil in künftige Wirtschaftsjahre vorgetragen wird. Der EBITDA-Vortrag beginnt rückwirkend ab 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren. Entlastung: 200 Mio. €

• Ab 2010 besteht bei Gewinneinkünften das Wahlrecht, eine Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 410 € nicht übersteigen. Übersteigen die Kosten 150 €, werden die Wirtschaftsgüter in einem laufend zu führenden Verzeichnis erfasst. Alternativ dazu wird als einheitliches Wahlrecht bei Wirtschaftsgütern von mehr als 150 € bis zu 1.000 € weiterhin die Poolabschreibung über einen 5-Jahreszeitraum zugelassen. Entlastung: 400 Mio. €

• Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von 25 % aller Zinsen und Finanzierungsanteile werden ab 2010 die pauschalierten Finanzierungsanteile von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern von 65 % auf 50 % gesenkt. Damit entlasten wir insbesondere Unternehmen wie den innerstädtischen Einzelhandel und die Gastronomie. Entlastung: 80 Mio. €

• Nun können auch Umstrukturierungen in Konzernen bei Umwandlungsvorgängen auch ohne Belastung durch Grunderwerbsteuer vorgenommen werden. Zur Vermeidung unerwünschter Gestaltungen gilt dies jedoch nur bei Einhaltung einer Behaltensfrist von fünf Jahren. Entlastung: 200 Mio. €

• Die Umsatzsteuer bei reinen Beherbergungsleistungen wird von 19 % auf 7 % abgesenkt. Damit wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gastronomiegewerbes gestärkt; der ganz überwiegende Teil der europäischen Mitbewerber unterliegt bereits ermäßigten Umsatzsteuersätzen. Entlastung: 945 Mio. €

• Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des EEG am 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich ist. Entlastung: 27 Mio. €, die aber auf Strompreise umgelegt werden.

Mit der "Berliner Erklärung" hat die CDU erneut deutlich gemacht, dass sie die politische Kraft ist, die entscheidend die politischen und wirtschaftlichen Grundlagen unseres Landes gelegt hat und weiter entwickeln wird.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB