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Eckart von Klaeden
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Frage von Martin H. •

Frage an Eckart von Klaeden von Martin H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

am 4. September 2009 haben NATO-Flugzeuge in der Nähe von Kundus zwei Tanklaster bombardiert, wobei nach Angaben der afghanischen Regierung Dutzende von Zivilisten umkamen. Die Bundesregierung hat sich für diese Aktion bisher nicht entschuldigt, obwohl ziemlich klar ist, dass der zuständige Oberst Klein sich nicht in vollem Umfang an seine eigenen Richtlinien gehalten hat (siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,658450,00.html ).

Ich habe dazu zwei Fragen:

(1) Halten Sie es für richtig, dass die Bundesregierung weiterhin auf der Korrektheit dieser Aktion mit ihren schrecklichen Folgen beharrt?

(2) Tut die Bundesregierung dies vielleicht deshalb, weil sie Angst hat, dass Oberst Klein von der deutschen Justiz belangt werden könnte, und dass das eine demotivierende Wirkung auf die anderen Bundeswehrangehörigen haben könnte?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Haspelmath,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 31. Oktober 2009, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestags und nicht als Staatsminister im Namen der Bundesregierung beantworte.

In ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 8. September 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls in der Nähe von Kunduz am 4. September 2009 und seiner Folgen als ein Gebot der Selbstverständlichkeit zugesichert. Sie hatte auch davon gesprochen, dass jeder in Afghanistan unschuldig zu Tode gekommene Mensch einer zu viel sei: "Unschuldig verletzte und zu Tode gekommene Menschen, auch und gerade infolge deutschen Handelns, bedauere ich zutiefst."
Auch Verteidigungsminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg bedauerte zivile Opfer zutiefst. Er wies darüber hinaus auf Verfahrensfehler hin, die vor dem Luftangriff am 4. September 2009 gemacht worden seien; erste Konsequenzen habe die Bundeswehr bereits im Bereich der Ausbildung gezogen. Auch nach Einsicht in den als geheim eingestuften NATO-Bericht, auf den die Bundesregierung entgegen anderslautenden Behauptungen keinen Einfluss genommen hat, hat er den Luftschlag weiterhin für militärisch angemessen gehalten.
Im Übrigen wurde im Bericht der afghanischen Untersuchungskommission der Luftschlag als legitim bewertet.
Was Ihre zweite Frage angeht, weise ich darauf hin, dass die Justiz Ermittlungen aufgenommen hat. Die Beurteilung zivil- und strafrechtlicher Fragen obliegt allein ihr – die Exekutive, d.h. die Bundesregierung, hat darauf keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB