Frage an Eckart von Klaeden von Meike G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr von Klaeden,
Sie haben für Ihre Partei im Landkreis Hildesheim erneut gewonnen. Aber auch Kandidaten und Parteien, denen "traditionell" wenig Stimmen zukommen, haben hier zugelegt. In Coppengrave kam die NPD von 2 auf 10 Wähler, in Duingen von 25 auf 45, in der Samtgemeinde Duingen von 62 auf 96.
Zu den Landtagswahlen ergab sich ein ähnliches Bild: Zwar keine 5 % erreicht, aber steigende Zustimmung.
Beide Wahlen sind "passé", aber die für die Politik vor Ort viel wichtigeren Kommunalwahlen stehen in einiger Zeit wieder an. Was empfehlen Sie, damit die NPD bzw. DVU in den kommenden Ortsräten keinen Einfluss nehmen kann?
Welches Programm hält Ihre Partei bereit, um Verfassungsfeinden keine Bühne zu bieten?
Bitte informieren Sie mich umfassend.
Mit freundlichem Gruß
M. Glaß
Sehr geehrte Frau Glaß,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworte:
Verfassungsfeinden ist gemeinsam, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie unser Grundgesetz gebietet, ablehnen. Diese Ablehnung kann sich auf vielfältige Weise artikulieren, sie kann offen oder versteckt sein oder sich indirekt aus bestimmten Forderungen oder Verhaltensweisen ergeben. Verfassungsfeindlichkeit stellt sich oft dar als Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und eines gesellschaftlichen Freiraums, der sich staatlicher Beeinflussung entzieht. Der Rechtsradikalismus gibt sich dabei oft dadurch zu erkennen, dass er die demokratisch zusammengesetzten Institutionen verächtlich macht, die Rechte insbesondere von Minderheiten offen infrage stellt und die Verbrechen des Nationalsozialismus leugnet oder herunterspielt.
Zu einer derartigen Politik stehen alle Programme der demokratischen Parteien logischerweise im Widerspruch.
Dem Rechtsradikalismus muss überall dort politisch begegnet werden, wo er auftritt: in der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz oder im privaten und öffentlichen Bereich. Das setzt freilich das Wissen um die besonderen Gefahren des Extremismus voraus. Deshalb ist politische Bildung nicht nur erforderlich, sondern im demokratischen Gemeinwesen im moralischen Sinne staatsbürgerliche Pflicht.
Das Grundgesetz sieht auch die Möglichkeit vor, verfassungsfeindliche Parteien durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Das setzt aber voraus, dass gerichtsfeste Tatsachen festgestellt werden, die als Beweise der Verfassungswidrigkeit taugen. Die Innenminister der Länder beobachten deshalb unter diesem Aspekt das Verhalten der NPD und der DVU sehr genau.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB