Frage an Eckart von Klaeden von gunther t. bezüglich Umwelt
s.g. hr. von Klaeden,
habe gehört, dass es bald einige monstertrassen (380kV-Freileitungen) mir riesenmasten (grössenordnung kölner dom) quer duch südniedersachsen geben soll, welche die alten kleineren leitungen ablösen sollen, welche nicht mehr ausreichen werden, den europäischen stromtransport zu gewährleisten. Sind sie für erdkabel (sparsame HGÜ-kabeltechnik) oder für freileitungen, welche landschaft und grundstücke entwerten ?
Sehr geehrter Herr Toffel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworte:
Nach dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus des Höchstspannungsnetzes ist vorgesehen, ein solches Netz von etwa 1000 Kilometern Länge beschleunigt zu errichten. Dies ist zwingend erforderlich, um insbesondere die Weiterentwicklung der Windkraft im Offshorebereich aus der Nordsee zu ermöglichen und den hieraus gewonnen Strom in das europäische Höchstspannungsnetz einspeisen zu können. Dieses Gesetz ist damit eine wichtige Voraussetzung, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Zielsetzung der Bundesregierung teilen.
Das Gesetz sieht im Rahmen dieses Netzaufbaus vor, dass vier Trassen als Pilotprojekte von insgesamt 500 Kilometern Länge ausgeführt werden, von denen 250 Kilometer erdverkabelt zu verlegen sind. Die Erdverkabelung soll in den Bereichen erfolgen, in denen die Leitungen in der Nähe von Wohnbebauungen verlegt werden. Zu diesen Pilotprojekten gehört auch die Trasse Mecklar – Wahle. Beide Arten des Stromtransports – die Freileitungen und die Erdkabel – haben technische Vor- und Nachteile vor allem in Bezug auf elektromagnetische Felder. Daher begrüße ich es, dass nun zunächst bei vier Pilotprojekten Erfahrungen mit der Erdverkabelung in Wohngebietsnähe gesammelt werden, um für den Endausbau des Höchstspannungsnetzes verlässliche Parameter zu haben.
Der genaue Verlauf der Trassenführung und auch die Festlegung, an welchen Streckenabschnitten eine Erdverkabelung vorzunehmen ist, ist erst noch im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens und eines sich anschließenden Planfeststellungsverfahrens zu konkretisieren. Dabei sind anhand vorzuschlagender Trassenvarianten die Auswirkungen auf Mensch und Natur in einer Umweltverträglichkeitsstudie, zu erstellen von unabhängigen Gutachtern, darzustellen.
Bei diesem Stand des Verfahrens können keinerlei Aussagen darüber getroffen werden, ob und bejahendenfalls welche Grundstücke durch die Höchstspannungsleitungen entwertet werden können. Wollte man einen derartigen Effekt konsequent ausschließen, würden Vorhaben der Infrastruktur praktisch kaum noch zu realisieren sein. Demgegenüber ist das Planfeststellungsverfahren darauf angelegt, einen fairen Ausgleich zwischen dem Allgemeininteresse und dem Individualinteresse herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB