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Eckart von Klaeden
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Frage von J. M. •

Frage an Eckart von Klaeden von J. M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

Wie interpretieren sie persönlich das Menschenrecht auf Freie Bildung gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, (auch bezogen auf die in Deutschland erhobenen Bildungsgebühren wie zum Beispiel die Studiengebühren), welche Position nehmen sie zu diesem ein, welche Schritte können in nächster Zeit konkret getan werden, um diesem Menschenrecht uneingeschränkt Geltung zu verschaffen?
Haben Sie in diesem Zusammenhang vom bundesweiten Bildungsstreik gehört und welche Position nehmen Sie zu diesem ein?

Mit freundlichen Grüßen,

J.M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mader,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, auch wenn ich Sie vermutlich weitgehend enttäuschen muss:
Da die Frage, ob die Erhebung von Studiengebühren im Einklang mit Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und mit Art. 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte steht, bereits Gegenstand der deutschen Rechtsprechung geworden ist, werde ich keine persönlich Interpretation, die zugleich ein „Urteil“ über die Urteile der unabhängigen Justiz wäre, vornehmen.

Wohl aber verstehe ich die aus der Erhebung von Studiengebühren entstandenen politischen Konflikte einschließlich der Proteste der Studenten sehr gut. Genau genommen geht es darum, ob Höhe und Konditionen von Studiengebühren, die zur Stärkung der Hochschulen erhoben werden und diesen neue Gestaltungsmöglichkeiten in Forschung und Lehre eröffnen, zumutbar sind oder zu Studienabbrüchen oder zum Verzicht auf ein Hochschulstudium führen. Die Verantwortlichkeit für die Bildungspolitik und damit auch für die Erhebung von Studiengebühren, deren konkrete Ausgestaltung oder auch für den Verzicht hierauf liegt ausschließlich bei den Ländern. Diese ausschließliche Verantwortung wurde durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und durch die Föderalismusreform I gestärkt.

Die Länder wiederum sind in der Pflicht, ihre gesamten Leistungen an den Möglichkeiten ihrer Haushalte auszurichten. Deshalb kann es schnell zu billiger Polemik geraten, in einem Politikfeld höhere Leistungen zu fordern, ohne den gesamten Rahmen der Politik in den Blick zu nehmen. Ich bin überzeugt, dass die Länder wie Niedersachsen, die ihren Universitäten die Möglichkeiten zur Gebührenerhebung eingeräumt haben, verantwortungsvoll und umsichtig gehandelt haben.

Der bundesweite Bildungsstreik hatte im übrigen nicht nur die Studiengebühren zum Inhalt, sondern thematisierte auch umstrittene Fragen zur Schulpolitik wie der Einführung und Umsetzung des Abiturs nach zwölf Jahren („G 8“) oder die Unterrichtsversorgung. Ich gehe davon aus, dass die Länder in eine sorgfältige Analyse dieser Themen eintreten und zu verantwortbaren Schlussfolgerungen gelangen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB