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Eckart von Klaeden
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Frage von Pavel M. •

Frage an Eckart von Klaeden von Pavel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Klaeden,

könnte ich Ihre Stellung zu dem Thema "Sperrung der Internetseiten" erfahren?
Inzwischen hat die e-Petition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" fast 100.000 Unterzeichner. Ich bin einer davon. Ich würde gern erfahren wie die Abgeordneten meines Wahlkreises zu diesem Thema stehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Miller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Miller,

zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:

Die freie Information auch aus dem Internet ist durch Art. 10 des Grundgesetzes (Schutz des Fernmeldegeheimnisses) geschützt. Dieses Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wobei der Kerngehalt dieses Grundrechts nicht berührt werden darf.

Eine solche Einschränkung dieses Grundrechts hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen gerade beschlossen, was ich ausdrücklich begrüße. Die Grundrechte unseres Grundgesetzes konkretisieren das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als einen Ausdruck der Würde des Menschen. Dazu allerdings zähle ich nicht das Aufrufen von Internetseiten, die Kinderpornographie nach § 184 b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemediendienste zu verweisen.

Die Begehung oder Ausnutzung von Straftaten wird durch das Grundgesetz nicht geschützt. Ich bitte Sie deshalb, die weitere Diskussion zum freien Zugang zu Internetseiten mit der notwendigen Differenzierung und nicht nach dem Prinzip des „Alles oder Nichts“ zu begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB