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Eckart von Klaeden
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Frage von Björn S. •

Frage an Eckart von Klaeden von Björn S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Klaeden,
das drohende Paintballverbot sorgt sehr für Unruhe. Obwohl es keinen Beweis für einen Zusammenhang mit den Amokläufen gibt, meinen doch viele ihrer Kollegen, dass man großen teilen der Bevölkerung ihr Grundrecht auf Ausübung eines Sportes ihrer Wahl nehmen zu müssen. Wenn man die politischen Entscheidungen der letzten Zeit beobachtet muß man als Bürger leider zu dem Schluß kommen, dass unser Staat auf zwei Extreme zusteuert:
1.) auf einen Überwachungsstaat ohne vernünftige Bürgerrechte, der sich ganz toll zu den vergangenden deutschen Unrechtsstaaten gesellen kann, oder
2.) in ein politisches Tollhaus in dem jeder, der sich ein "Denkmal" setzen will das macht, was er will.

Paintballverbot bedeutet nichts anderes als die Entmündigung und Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung.
Paintball ist kein Sport in dem das Töten simuliert wird. Wenn das doch so gesehen wird, was ist dann mit Boxen und Fechten zum Beispiel?

Beim Boxen könnte Totschlag simuliert werden und beim Fechten wird aufeinander eingestochen. Wo ist da der Unterschied?

Bitte helfen Sie mit, das Freiheit und Recht weiterhin gegen solche Betonköpfe, die aufgrund unglücklicher Taten die Bürgerrechte noch weiter einschränken wollen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, das wir weiterhin Vertrauen in unseren Staat haben dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Strauch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strauch,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Mai 2009, worin Sie das Verbot des Paintballspiels im Rahmen der Verschärfung des Waffenrechts ansprechen. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass diese ursprüngliche Absicht der Koalitionsfraktionen zurückgestellt worden ist, um zunächst ein fachliches Gutachten zu der Frage einzuholen, ob dieses Spiel die Gewaltbereitschaft fördert. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird der Gesetzgeber über etwaige Konsequenzen entscheiden.

Ihre Auffassung, dass Gewaltbereitschaft als Folge des schulischen und allgemeinen Leistungsdrucks entsteht, vermag ich in dieser apodiktischen Form nicht zu teilen. Wohl aber sind alle, denen die Erziehung anvertraut ist, voran die Eltern und die Schule, aufgefordert, Tendenzen der sozialen Isolierung frühzeitig aufzuspüren und ihnen entgegenzuwirken. Allerdings enthält der Abschlussbericht von Polizei und Staatsanwaltschaft mehr Rätsel als Aufklärung. Aus dem sozialen Umfeld des Täters konnten keine auffälligen Merkmale von Isolation oder ein Hang zur Gewaltbereitschaft nachgewiesen werden.

Die tragischen Ereignisse von Winnenden und Erfurt haben auch gezeigt, dass es den Tätern relativ leicht möglich war, an Schusswaffen und Munition legaler Waffenbesitzer zu gelangen. Deshalb ist es auf jeden Fall folgerichtig, das Waffenrecht dahingehend zu verschärfen, dass der Zugriff auf Waffen durch Unbefugte erschwert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB