Frage an Eberhard Brecht von Peter W. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Wer überprüft das angezeigte Fehlverhalten von Kommunalpolitikern ? Meiner Erfahrung nach wird durch Kommunalaufsicht , Landrat oder im Rahmen einer Petition nicht geprüft. Es reicht wenn der Bürgermeister , als Beschuldigter schreibt, alles in Ordnung und die Sache ist geklärt. Solche Leute soll man dann demnächst wieder Wählen.
MfG
Sehr geehrter Herr Wolter, Ihre Frage ist eher eine Feststellung: Es steht natürlich jeder/jedem frei, einem/einer Wahlbeamten aufgrund von dessen/deren Verfehlungen bei der nächsten Wahl das Vertrauen zu entziehen. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob wir von politischen Fehlern reden - jedem Bürgermeister*in kann es passieren, dass sich eine von ihm/ihr getroffene Entscheidung später als falsch herausstellt - oder von grob fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Vergehen. Grundsätzlich hat der Gemeinde- bzw. Stadtrat die Möglichkeit, nach § 64 der Kommunalverfassung von Sachsen-Anhalt ein Abwahlverfahren einzuleiten. - Ansonsten unterliegt ein Bürgermeister*in der Prüfungspflicht der jeweiligen Kommunalaufsicht. Unsere Verwaltung und ich selbst als Oberbürgermeister der Welterbestadt Quedlinburg wurden durch die untere Kommunalaufsicht routinemäßig mehrfach geprüft; alle Beanstandungen der Behörde blieben in einem Rahmen, der keine disziplinarischen Maßnahmen nach sich zog. Sind die Befunde bei einer solchen Prüfung erheblich, wird ein Disziplinarverfahren oder im weiteren Verlauf auch ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen den/die Bürgermeister*in eingeleitet. Bei einer erheblichen Dienstpflichtverletzung kann nicht nur ein Regress für einen entstandenen finanziellen Schaden verfügt werden, sondern auch die Entlassung aus dem Amt.