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Eberhard Brecht
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Frage von Daniel G. •

Frage an Eberhard Brecht von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brecht.

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 02.09.2017.
Für den Sachverhalt ist ein Wissen in Pädagogik nicht erforderlich. Zumal Sozialarbeiter eben auch keine Pädagogen sind. Verwundert Sie diese Tatsache nicht schon, wenn Sozialarbeiter eingestellt werden, um den Schulerfolg zu sichern?

Und seit wann sind Anweisungen / Anleitungen zum Begehen einer Straftat gem. § 203 (1) Nr. 5 StGB Ländersache?
Sehen Sie hierin keine Gefährdung der freiheitlich demokratische Grundordnung, wenn die in der Grundrechtecharta und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 16 AEUV, Art. 39 EU-V, Art. 8 GRCh) verbürgten Rechte auf diese Weise angegriffen werden?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grumpelt,

wie ich Ihnen schon in meiner ersten Antwort mitgeteilt habe, bin ich kein Pädagoge, und bezugnehmend auf Ihre Nachfrage - auch kein Jurist. Ich sehe als Laie kein Problem darin, dass rechtlich mit Lehrern gleich gestellte Sozialpädagogen an Schulen tätig sind. Andererseits würde ich - wiederum als Laie - ein Problem damit haben, dass Minderjährige rechtsverbindliche Erklärungen unterschreiben sollen. Ich kann verstehen, dass Sozialpädagogen mit Auskünften von Kindern schnell in Konflikt mit dem Datenschutz kommen können. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich an den Landesdatenschutzbeauftragten mit Ihrem Anliegen zu wenden. Ansonsten bleibe ich bei meiner schon geäußerten Auffassung, dass Bildung Ländersache ist, genauso wie die Einhaltung von Bundesgesetzen durch Landesbedienstete. Somit denke ich, dass Ihre Fragen eigtentlich nicht auf eine Plattform zur Befragung von Kandidaten zur *Bundestagswahl* gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eberhard Brecht