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Eberhard Brecht
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Frage von Heiko R. •

Frage an Eberhard Brecht von Heiko R. bezüglich Soziale Sicherung

Hr Dr Brecht,

gestatten sie mir die Frage was ist mit den Schwerbehinderten Ü 50 Jährigen abgehängten SGB II Empfängern? Die werden in meist unsinnige Maßnahmen gebracht wie z.B. 1 € Jobs für ein jahr und tätigkeiten ausführen müssen die auch sehr fragwürdig sind. Da ich selber betroffen bin, macht es mich einfach nur wütend das es genau diese Gruppe ist die "im stich gelassenen werden". Auch greift da natürlich nicht mehr Phönix oder ESF, auch die möglichkeit als BUFTI über 50 Jährigen tätig zu werden ist verdammt schlecht immer wider bekommt mann absagen wie "Sie sind zu Alt dazu", doch wohl die BUFTIS sich jetzt nicht mehr eingeschränkt von Alter her bewerben dürfen. Die KOBA - Harz in seiner unendlichen vielfallt sagte selber Zitat: Wir haben aufgrund der hohen Ausgaben keinerlei möglichkeit auch nur einen ein euro Job zu vergeben. Es sind auch keine geplant die Bearbeiterin sagte mir den Grund aber das werde ich aus Schutzgründen der Person gegenüber nicht äußern. Ihre Partei war einmal Wählbar für mich, aber jetzt werd ich wohl anders endscheiden müssen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rummert,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de. Gerne möchte ich die Möglichkeit nutzen, Ihnen auf Ihre Anfrage zu antworten, denn die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ist ein Thema, das uns alle angeht. Neben dem von Ihnen angesprochenen Landesprogramm PHÖNIX gibt es auch Bundesprogramme, die helfen können. So beispielsweise die „Initiative Inklusion“, die ich Ihnen im Folgenden kurz erläutern möchte:

Die Bundesregierung hat gemäß der Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention eine Richtlinie „Initiative Inklusion“ herausgegeben, die spezielle Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen aus Mitteln des Bundes regelt. Die Initiative Inklusion umfasst für schwerbehinderte Menschen folgende Ziele:

1. umfassende Information und Beratung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler über ihre beruflichen Möglichkeiten sowie deren Unterstützung beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben;

2. Unterstützung des erfolgreichen Einstiegs schwerbehinderter junger Menschen in eine betriebliche Ausbildung durch Schaffung neuer Ausbildungsplätze;

3. Unterstützung schwerbehinderter Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Der Bund stellt dafür zwischen 2011 und 2018 insgesamt 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung, die in den einzelnen Ländern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe aufgestockt bzw. ergänzt werden.

Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie sind die Integrationsämter der einzelnen Bundesländer; in Sachsen-Anhalt das Integrationsamt mit Sitz in Halle.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eberhard Brecht