
"Emotional" gesehen befürworte ich die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens sofort! Wichtig ist jedoch, dass wir uns auf die Arbeit und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes beziehen, der die AfD nach dem Urteil des OVG Münster weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf