Portrait von Dorothee Martin
Dorothee Martin
SPD
92 %
55 / 60 Fragen beantwortet
Frage von Dirk S. •

Frage an Dorothee Martin von Dirk S. bezüglich Verbraucherschutz

Die Mietpreisbremse funktioniert ja nicht wirklich. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, warum die SPD nicht endlich dem einen Riegel vorschiebt, dass Vermieter für 10% mehr Quadratmeter Miete nehmen dürfen als überhaupt vorhanden sind. 1qm sollte als Messungenauigkeit reichen.
Dies würde für viele Mieter die Miete auf einen Schlag um 10% verringern. Und würde auch die ehrlichen Vermieter nicht schlechter da stehen lassen als die unehrlichen. Denn nach 20 Jahren macht dies 1,1 hoch 20 = 6,72 aus, also unehrliche Vermieter verdienen bis 6,72 mal so viel wie ehrliche.
Und die Verjährung dürfte erst nach Mietende beginnen, da ansonsten die Vermieter während der Vermietung mit Eigenbedarfsklagen oder sonstigen Schikanen reagieren können.

Portrait von Dorothee Martin
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

Danke für Ihre Frage und Ihre Nachricht.

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll nach den Plänen der SPD nachgeschärft werden. So ist es Bestandteil des SPD-Wahlprogramm und dazu haben auch Bauministerin Barbara Hendricks und Justizminister Maaß aktuell ein Papier vorgelegt.

Vermieter sollen bei einer Neuvermietung jetzt verpflichtet werden, die Vormiete offenzulegen. Bei einer unzulässigen Mietsteigerung (mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel) soll der Mieter die zu viel gezahlte Summe zurückverlangen können. Mieterfreundlicher soll künftig auch die Festlegung des Mietspiegels geregelt werden. Um die örtliche Vergleichsmiete festzulegen, werden aktuell nur solche Wohnungen berücksichtigt, die in den letzten vier Jahre neu vermietet wurden. Hier stellt sich die SPD eine Verlängerung auf acht Jahre vor.

Auch der Kündigungsschutz für Mieter soll verbessert werden. Der Eigenbedarf als Kündigungsgrund ist neu zu regeln und rechtliche Lücken zu schließen. Zudem wollen wir verhindern, dass Mietern, die ihre Miete einmalig verzögert gezahlt haben, gekündigt werden kann. In Zukunft soll es die Möglichkeit geben, eine solche Verzögerung durch schnelle Nachzahlung auszugleichen.

Die von Ihnen angesprochene 10 %-Abweichung in der Mietfläche wurde 2015 von BGH gekippt: Bei einer ordentlichen Mieterhöhung kommt es nur auf die tatsächliche Wohnfläche an, egal ob diese größer oder kleiner ist als vereinbart (Urt. vom 18. November 2015, Az. VIII ZR 266/14). Der VIII. Zivilsenat stellte fest, dass es im Rahmen des Mieterhöhungsanspruchs des Vermieters gemäß § 558 BGB nur auf die tatsächliche Größe der Wohnung ankomme. Hier ein Artikel der Stiftung Warentest dazu: https://www.test.de/Mieterhoehung-Tatsaechliche-Wohnflaeche-zaehlt-aber-Kappungsgrenze-gilt-4947751-0/

Mit besten Grüßen,

Dorothee Martin

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Dorothee Martin
Dorothee Martin
SPD