
(...) Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Deutsche Bundestag und sein Petitionsausschuss in Ihrer Angelegenheit nicht helfen können. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es Beschwerden über Handlungen oder Unterlassungen von Behörden oder anderen Verwaltungsstellen des Bundes zu prüfen. Der Petitionsausschuss ist darüber hinaus zuständig für die Behandlung von Bitten zur Bundesgesetzgebung. (...)