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Dorothee Bär
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Frage von Harald B. •

Frage an Dorothee Bär von Harald B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dorothee Bär,
können Sie mir bitte erklären, warum Mitarbeiter des Petitionsausschuss eingereichte Petitionen als "Schreiben" titulieren? Und wenn ich weitere Petitionen zu möglichen gesetzlichen Änderungsvorschlägen einreiche und die anhand meines konkreten "Anliegens" noch als Realitätsnah belegt werden, warum erhalte ich dann zu diesen "nachgereichten Schreiben", also Petitionen keine Eingangsbestätigung mehr? Es gibt doch auch den Mailverkehr.
MfG
Harald Bulling

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bulling,

für Ihre Frage vom 08.03.2007 danke ich Ihnen herzlich. Zunächst möchte ich Ihnen an dieser Stelle anbieten, sich in Zukunft ohne Umwege per Mail (dorothee.baer@bundestag.de)direkt an mich zu wenden.

Mit Ihren Petitionen beim Deutschen Bundestag haben Sie von Ihrem Bürgerrecht Gebrauch gemacht. Petitionen werden sowohl im Deutschen Bundestag als auch in den deutschen Länderparlamenten sehr sorgfältig geprüft. Nach dieser sorgfältigen Prüfung und nur mit einer schriftlichen Begründung hat der Bundestag/ der Landtag das Recht eine Petition abzulehnen.

Ich habe Ihre Petitonen geprüft. Einige sind abgelehnt worden, andere werden noch bearbeitet. Für eine konkretere Antwort müßten Sie mir genauere Informationen zukommen lassen.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

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