Frage an Doris Schröder-Köpf von Ulla S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf,
ist es nicht so, dass in Deutschland Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden, nur weil ein(e) Verurteilte_r seine Geldstrafe nicht bezahlen konnte?
Oder weil jemand schwarz Bahn gefahren ist o.ä. Ich sende Ihnen diesen Link mit, in dem Sie sehen, dass sogar eine sage und schreibe 87 Jahre alte Frau wegen schwarzfahrens vor Gericht und in U-Haft kam:
Bei vielen Menschen die Probleme mit der Justiz bekommen, liegen Probleme vor. Warum hilft der Staat Menschen mit Problemen nicht besser und warum gibt es für solche Taten keine andere Bestrafung als ggf. Gefängnis? Eine Freiheitsstrafe sollte doch nur im Notfall verhängt werden, oder wie sehen Sie das?
Herr Hoeneß hinterzog 18,5 Mio. Steuern und ist laut eigener Angabe kein " Sozialschmarotzer". Zumindest der Kommentator dieses Kommentars sieht das anders:
http://www.ksta.de/debatte/-hoeness-prozess-sozialschmarotzer-was-sonst-,15188012,26517042.html
Warum also diese Zweiteilung von Strafrecht und Steuerrecht? Wenn jemand reumütig ist, geht er m.W. im Strafrecht dennoch nicht automatisch straffrei aus.
Und selbst unter den einzelnen Steuerhinterzieher können Selbstanzeigen zu Ungleichbehandlungen führen, z.B. wenn jemand einfach kein Geld mehr hat, um die Steuerschuld nachzubezahlen und um sich ggf. einen guten Anwalt zu nehmen.Warum also die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht?
Warum bietet man Ersttätern, Menschen in Not, nicht generall an, ohne Gefängnisstrafe Ihre Situation zu ändern?
Aus meiner Sicht, müsste man zwischen Kapitalverbrechen/ finanziellen Delikte und Körperverletzungen usw. strikter unterscheiden.
Denn viele finanzielle Machenschaften wie z.B. Spekulationen auf Lebensmittel u.ä. werden m.W. bisher auch nicht bestraft.
Können Sie meinem Vorschlag zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schwarzer