Frage an Doris Schröder-Köpf von Insemarie S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf,
Sie sollen doch neue Integrationsbeauftragte werden. Das finde ich gut und
habe gleich eine Frage an Sie.
Wie kann sicher gestellt werden, dass die Öffentlichkeit bei der Berichterstattung
über Straftaten auch erfährt, welche Nationalität die Täter haben?
Mich stört es, wenn sie Grünen immer so tun, als gebe es kein Problem.
Ich hoffe, Sie setzen sich gegen die Grünen durch. Sonst kann ich Sie nämlich nicht wählen.
Danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau Schroeder-Hohensee,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Die Freiheit der Medien wird in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetztes gewährleistet. Demnach wird garantiert, dass Medien unabhängig und geschützt vor dem Einfluss des Staates, Meinungen und Informationen verbreiten dürfen. Unter diesen Schutz fallen auch die Beschaffung der Informationen, die Produktion sowie die Freiheit der Berichtererstattung. Äußerungen die gezielt diskriminierende Wirkung haben, sind von diesem Schutz ausgeschlossenen. Historisch betrachtet haben Einschränkungen der Pressefreiheit oftmals zu großen Schäden innerhalb der Gesellschaft geführt. Wir sollten nicht nur deshalb alles dafür tun, dass die Pressefreiheit auch weiterhin geschätzt und respektiert wird.
Eine SPD - Landesregierung wird keine Bestrebungen zur Einschränkung der Pressefreiheit ausüben. Im Gegenteil, wir stehen fest zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser ist Garant für die Meinungsfreiheit, die Programmvielfalt und die unabhängige Informationssicherheit in Niedersachsen.
Ich hoffe, ich konnte ihre Frage beantworten. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, dann können Sie sich gerne bei mir melden.
Doris Schröder-Köpf