Frage von Claus S. • 09.01.2013
Frage an Doris Schröder-Köpf von Claus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf,
als Redakteurin haben Sie naturgemäß mit dem Thema "Akteneinsicht" zu tun. Wie der Fall "Wulff" gezeigt hat, musste die Presse bis zur letzten Instanz klagen um die Einsicht in das Grundbuch zu erhalten. Das Kriterium war "berechtigtes Interesse" (unbestimmter Rechtsbegriff).
Meine Frage: In div. Landtagen gibt es Geschäftsordnungsbestimmungen, die eine Einsichtnahme in Protokolle nicht öffentlicher Ausschusssitzungen (z.B. Petitionsausschuss), bei berechtigtem Interesse gewähren. Würden Sie Petenten aufgrund der genannten Bestimmung grundsätzlich das berechtigte Interesse zusprechen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Schubert
Antwort ausstehend von Doris Schröder-Köpf SPD