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Doris Schröder-Köpf
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Frage von Bernd F. •

Frage an Doris Schröder-Köpf von Bernd F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf,

Sie bewerben sich um einen Sitz im nächsten Niedersächsischen Landtag. In diesem Zusammenhang ist mir die Beantwortung folgender Frage sehr wichtig: Wie stehen Sie zum Thema Fracking? Ihnen ist ja bekannt, dass bei der Gewinung von Erdgas in Niedersachsen der äußerst gefährliche und grundwasserschädliche Einsatz gewisser Chemikalien beabsichtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Fischer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für ihre Frage.

Das Thema „Fracking“ führt gerade zu starken Verunsicherungen innerhalb der Bevölkerung. Dies liegt zum einem an daran, dass Bürgerinnen und Bürger kaum daran beteiligt wurden, wenn Testbohrungen in ihrem Umfeld betrieben wurden. Zukünftig muss hier besser informiert werden. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, was in ihrem unmittelbaren Umfeld passiert.

Das heißt nicht, dass wir uns der „Fracking“-Technologie total verschließen wollen.
Die möglichen positiven Effekte für die Energieversorgungssicherheit in Deutschland, könnte eine weitere Energiealternative für die Zukunft darstellen. Bis zu einer Vollversorgung durch erneuerbare Energien, sollte Erdgas als Brückentechnologie genutzt werden.

Jedoch ist es wichtig, dass hier strenge Auflagen erhoben werden. So muss „Fracking“ vor allem in sensiblen Gebieten, wie zum Beispiel Trinkwasser-Gewinnungsgebieten untersagt werden. Wir dürfen unsere Gewässer nicht durch mangelndes Wissen auf Jahre verunreinigen. Zunächst müssen die potentiellen Risiken untersucht werden, bevor eine Förderung stattfinden kann.

Darüber hinaus gibt es bis jetzt kaum Auflagen. Hier muss nach gebessert werden. So muss ein zentrales Genehmigungsverfahren auf Bundesebene installiert werden. Dies ist vor allem wichtig mit Blick auf die Bedeutung des Trinkwassers, welches grundsätzlich als prioritär eingestuft werden muss. In diesem Rahmen müssen auch die verwendeten Chemikalien getestet und für annehmbar eingestuft werden. Chemikalien, die nicht den derzeitigen Auflagen des Naturschutzes entsprechen, sind zu untersagen.

Auch dürfen die eintretenden Schäden nicht von der Allgemeinheit getragen werden. Der Betreiber sollte für alle aufkommenden Schäden haften und sich zur Begleichung möglicher Schäden durch Rückstellung ausreichend finanziell absichern. Für die Zeit nach dem Ende der Erdgasförderung, muss der Betreiber einen Nachsorgebeitrag für gegebenenfalls Langzeit Schäden hinterlegen.

Ich hoffe, ich konnte ihre Frage zufriedenstellend beantworten,

wenn dies nicht der Fall ist, bitte ich Sie um Rückmeldung.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Doris Schröder-Köpf

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