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Doris Ahnen
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Frage von Wolf O. •

Werden die Finanzämter angehalten, die nach den Flutschäden verprochenen unbürokratischen Maßnahmen einzuhalten?

Sehr geehrte Frau Miisterin, viele Bürgerinnen und Bürger sind schwer enttäuscht, dass die versprochene unbürokratische Behandlung von Hochwasserschäden durch die Finanzämter nicht erfolgt. Das gilt z.B. für die Anerkennnung zerstörter Belege, enge Auslegung von absetzbaren Schäden oder die Anrechenbarkeit von weiteren finanziellen Aufwendungen. Sind aus Ihrem Haus dazu geeignete Steuerungsmaßnahmen geplant ( z.B. "ermessenslenkende Weisungen" o.Ä.) ? Für die Betroffenen ist das Verhalten vieler Finanzämter ein Bruch der Zusage auf unbürokratische Hilfe!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat in Abstimmung mit ebenfalls betroffenen Bundesländern und dem Bundesministerium der Finanzen unmittelbar nach den Unwetterereignissen im Juli 2021 zahlreiche steuerliche Erleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Unterstützung der Betroffenen gewährt. Diese Regelungen sind situationsabhängig aktualisiert und an die weitere Entwicklung angepasst worden. Die entsprechenden Bestimmungen und weitere Informationen für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger sind auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern unter https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz abrufbar. Die Finanzämter sind angewiesen, in steuerlichen Angelegenheiten entsprechend diesen Bestimmungen mit der gebotenen Sensibilität und entsprechendem Augenmaß vorzugehen. Sollte im Einzelfall Grund zu der Annahme bestehen, dass von den Verwaltungsregelungen abgewichen wurde, empfiehlt es sich, zunächst mit der betreffenden Bearbeiterin oder dem Bearbeiter im Finanzamt in Kontakt zu treten, um die getroffene Entscheidung näher zu erläutern und ggf. zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Doris Ahnen

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