Wenn eine Gemeinde mit einem Grundsteuer B - Hebesatz von 420 v.H. ihren Haushalt 2025 ausgeglichen gestalten kann, muss sie dann trotzdem 465 v.H. erheben, um Zuschüsse zu erhalten?
Weitere Fragen an Doris Ahnen
Es ist geplant, spätestens im Oktober 2024 die auf der Grundlage von valideren Daten berechneten Hebesätze (die aber immer noch letztlich nur Schätzungen sein werden) zu veröffentlichen.
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Die Abschaffung würde eine Belastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land bedeuten, da auch in Zukunft hohe Summen in den Straßenausbau investiert werden müssen, und ist damit am Ende nichts anderes als eine Umverteilung.
der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt