Ich möchte Sie fragen, ob mein Engagement als ehrenamtliche Tätigkeit angesehen werden kann?
Ich würde gerne meinen Antrag auf Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland einreichen. Ich erfülle alle notwendigen Voraussetzungen, jedoch muss ich gemäß den Vorgaben entweder besonders gute berufliche Leistungen oder ehrenamtliche Tätigkeiten nachweisen.
Mein Arbeitgeber kann eine Bescheinigung über meine guten beruflichen Leistungen ausgestellten. Darüber hinaus engagiere ich mich ehrenamtlich, indem ich als gesetzlicher Pfleger und Betreuer für meine Mutter tätig bin, die unter einer psychischen Erkrankung leidet. Diese Verantwortung übernehme ich unentgeltlich und mit vollstem Einsatz.
Ich möchte Sie fragen, ob mein Engagement als ehrenamtliche Tätigkeit angesehen werden kann?

Sehr geehrter Herr A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. April 2025.
Haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihnen keine konkreten Empfehlungen hinsichtlich Ihres Einbürgerungsantrages geben kann.
Hierzu müssen Sie sich an die zuständigen Stellen, in der Regel die Stadt- bzw. Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, wenden.
Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Ahnen