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Doris Ahnen
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Frage von Torsten L. •

Plant die Landesregierung eine Anpassung des Nivellierungssatzes für die Grundsteuer B, um zu erwartende Mehrbelastungen der Bürger als Folge der Grundsteuerreform zu verringern?

Sehr geehrte Frau Ahnen,

Werner B. hat am 06.07.2024 eine ähnliche Frage gestellt, auf die Sie auch reagiert haben. Leider sind Sie in ihrer Antwort aber nicht auf den eigentlichen Punkt der Frage eingegangen, nämlich die Rolle der Höhe der Nivellierungssätze des Landes.

Denn sind für eine Kommune diese Nivellierungssätze höher als die von ihrem Hause berechneten "aufkommensneutralen Hebesätze" (siehe Liste vom 15.10.2024, https://t.ly/e2Akt), wird die Kommune in jedem Fall zu einer Erhöhung und damit zu einer Belastung ihrer Bürger genötigt.

Warum ist das so? Die Umlagen berechnen sich auf Basis der Nivellierungssätze. Folglich ist der „aufkommensneutrale Hebesatz“ nur dann wirklich aufkommensneutral, wenn der Hebesatz den Nivellierungssatz nicht unterschreitet. Ansonsten hat die Kommune nach Abführung der Umlage faktisch trotz „Aufkommensneutralität“ weniger Geld zur Verfügung und muss schließlich die Hebesätze erhöhen. Frage ist also: Wie wollen Sie diesem Problem begegnen?

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