Frage an Doris Ahnen von Ellen I. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Ahnen,
zunächst herzlichen Dank für die teilweise Beantwortung meiner Anfrage vom 12.03.2006.
Leider ist noch offen geblieben, ab welchem Zeitpunkt man davon ausgehen kann, dass in sämtlichen Kindertagesstätten die Erzieherinnen und Erzieher sich durch erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen dahingehend qualifiziert haben, dass "schulreife" Kinder an die Grundschulen abgegeben werden können und weiterhin, ob dies Auswirkungen auf die Zuteilung der Lehrerstunden an den Grundschulen hat?
Zur Zeit besteht nach meiner Kenntnis die Regelung, dass die Grundschullehrer die Kinder dort abholen müssen, wo sie in ihrer Entwicklung stehen, die Schulreife ist nicht mehr ausschlaggebend für die Einschulung. Dies erscheint mir jedoch bei bis zu 30 Kindern und überwiegend einer Lehrkraft, sei diese auch noch so qualifiziert und engagiert, kaum möglich. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Ihmig
Sehr geehrte Frau Ihmig,
in der Tat ist es Aufgabe der Grundschule, auch Kinder mit Entwicklungsrückständen in der Schulfähigkeit, die natürlich nach wie vor bei den Aufnahmegesprächen festgestellt wird, individuell zu fördern. Hier engagieren sich die Lehrkräfte in den Grundschulen in hervoragender Art und Weise und mit großem Erfolg. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen sagen, dass die durchschnittliche Klassengröße in unseren Grundschulen bei 22 Kindern liegt. Aber - wie ich Ihnen zuletzt mitgeteilt habe - strengen wir uns natürlich an, dass Kinder zukünftig noch besser auf die Schule vorbereitet werden. Die erfolgreiche Umsetzung des neuen Kindertagesstättenprogrammes "Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an" wird durch die enorm hohe Fortbildungsbereitschaft der Erzieherinnen und Erzieher sehr erleichtert. Allein im letzten Jahr haben sich über 5000 Erzieherinnen und Erzieher an den Fortbilungsangeboten im Rahmen des Landesprogrammes beteiligt. Seit 2004 gelten für alle Kindertageseinrichtungen die zwischen Land und den Trägern der Einrichtungen und dem Landeselternausschuss vereinbarten Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, die die Bildungsarbeit in den Einrichtungen unterstützen. Sie können daran sehen, dass die Kindergärten und Kindertagesstätten gut auf die neuen Aufgaben vorbereitet sind. Und damit ich es dieses Mal nicht vergesse: das neue Kindertagesstättenprogramm hat keine Auswirkungen auf die Leherwochenstundenzuweisung an den Grundschulen.
Freundlich grüßt Sie
Doris Ahnen