Frage an Doris Ahnen von Helmut H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Ahnen!
Ich bedanke mich für Ihre Antworten vom 1.3. auf meine über "abgeordnetenwatch.de" am 17.2. an Sie gestellten Fragen. Leider weichen Sie mit Ihren Antworten teilweise aus oder gehen gar nicht darauf ein.
Nachfrage zu meiner 1. Frage: Sind auch Sie meiner Meinung, dass die Verschuldung der Stadt Mainz unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass die Kosten von Aufgaben, die von Land und Bund den Kommunen übertragenen wurden, nur unzureichend von den "Auftraggebern" erstattet werden und dadurch den kommenden Steuerzahlern eine unverantwortliche Schuldenlast vererbt wird?
Zu Ihrer Antwort auf meine 2. Frage bitte ich Sie um Konkretisierung Ihrer Aussage, die Landesregierung fördere seit Jahren Kooperationen des Mainzer 3-Sparten-Theaters mit anderen Theatern im Rhein-Main-Gebiet zur Senkung des Zuschussbedarfs. Aus den Medien ist mir darüber nichts bekannt.
Zu meiner 4. Frage: Es ehrt Sie, dass Sie an der Demo am 19.2. teilgenommen haben. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dass die vorgeschlagenen Alternativrouten nur zu einer Lärmverschiebung nach Hessen führen und daher eine unrealistische Augenwischerei darstellen. Auf den ersten Teil meiner 4. Frage gehen Sie erst gar nicht ein. Das sagt eigentlich alles und entspricht dem Kenntnisstand der Gegner des Flughafenausbaus bezüglich eines vermuteten "Stillhalteabkommens" zwischen rheinland-pfälzischer und hessischer Landesregierung wegen Frankfurt-Hahn.
MfG Dr. H. Hochgesand
Sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
Zu Ihren Nachfragen: Die Verschuldungssituation der meisten deutschen Kommunen und insbesondere deren strukturelles Haushaltsdefizit geht auf eine nicht ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen seitens des Bundes zurück. Für die Stadt Mainz bedeutet das beispielsweise konkret, dass bei Erstattung aller gesetzlich zu erbringenden Pflichtleistungen nach Bundesgesetzen der Haushalt ungefähr ausgeglichen wäre. Für das Land gilt ein in der Verfassung bereits verankertes Konnexitätsprinzip.
Zur Frage der Kooperationen: Ein konkretes Beispiel ist die „Biennale“, die gemeinsam von Wiesbaden und Mainz durchgeführt wurde.
Und zum Fluglärm sei gesagt: Eine Lärmverschiebung über weit weniger dicht besiedeltes Gebiet mit all den weiteren auch im Gutachten diskutierten lärmmindernden Möglichkeiten hat nach meiner Auffassung nichts mit Augenwischerei zu tun; vielmehr sind wir gegenüber den stark vom noch zunehmenden Fluglärm betroffenen Mainzerinnen und Mainzern hierzu verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Ahnen