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Diyar Agu
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Diyar Agu von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Agu,
meine Frage zielt auf den Fraktionszwang, der wohl doch vorhanden ist, obwohl jeder Abgeordnete nur nach seinem Gewissen handelt und nur diesem verpflichtet ist.
Die Bundeskanzlerin höchstpersönlich, hatte nämlich diesen Fraktionszwang im Zuge der Abstimmung „Ehe für alle“ aufgehoben.
Ich denke, das Sie sich sicherlich mal mit diesem Thema beschäftigt haben, da Sie ja für den Bundestag kandidieren. Ich bitte daher um Ihre Meinung und Einschätzung dieser doch sehr sehr wichtigen Angelegenheit.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

H. W.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.
In unserer Demokratie ist laut Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages alleine seinem Gewissen unterworfen. Sie müssen also keine Befehle von Parteien annehmen, sondern nach ihrer persönlichen Überzeugung, was das beste Wohl für das Volk und den Staat ist, entscheiden.
Schaut man sich jedoch den alltäglichen parlamentarischen Betrieb an, dann spürt man eine gewisse Spannung zwischen einem freien Mandat und der Repräsentation einer Partei. Durch die Geschäftsordnung des Bundestages gibt es auch in diesem Bereich Reglungen. Solange es eine Fraktionsdisziplin gibt, können Fraktionen bei abweichendem Abstimmungsverhalten Konsequenzen, wie eine Abberufung aus Fraktionsämtern, ziehen. Eine Ausnahme wäre eine Befreiung bei einer Gewissensabstimmung.
Dieses Spannungsverhältnis gibt es und es geht zulasten des freien Mandates. Nichtsdestotrotz müssen Fraktionen und die Ausübung eines freien Mandates sich nicht ausschließen. Allerdings ist es für gewöhnlich so, dass ein gewählter Abgeordneter mit seiner Fraktion stimmt, da sie sich zu einer Fraktion zusammenschließen und für die Positionen der gleichen Partei kandidiert haben. Eine Fraktion setzt eine gewisse übereinstimmende Grundüberzeugung voraus. Fraktionen sind für die parlamentarische Demokratie elementar. Über Reformvorschläge der Abstimmungs- oder Auszählungsregelungen im Deutschen Bundestag sollte dennoch debattiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Diyar Agu