zum Thema der Anspruchsberechtigung der Energiepreispauschale für Erwerbstätige oder für Rentner:innen habe ich mich bereits in vergangenen Fragen geäußert. Gerne können Sie alle wichtigen Fragen zum Thema Energiepreispauschale im FAQ des Bundesfinanzministeriums nachschlagen:
die Energiepreispauschale wird an Rentner:innen ausgezahlt, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz in Deutschland haben
Wir können leider nicht jedem Einzelfall gerecht werden, aber mit den Preisbremsen schaffen wir für einen großen Teil der Bevölkerung Sicherheit und Entlastung.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben
Obwohl wir da unter die Arme greifen wollen, wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird, ist es leider nicht möglich, alle Härten abzufedern.
Erwachsene Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung haben im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.