Ich,Iris W., lebe mit meinem Sohn, der Harz IV bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft zu sammeln,ich bekomme Erwerbsminderungsrente, bekommt mein Sohn die 300€ Energiepauschale??
Sehr geehrte Frau W.,
die Energiepreispauschale steht Erwerbstätigen zu, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer einer aktiven Beschäftigung erzielt haben. Bei Bezug von Lohnersatzleistungen kann ggf. Anspruch bestehen. Ist das alles bei Ihrem Sohn aber nicht der Fall, dann ist er vermutlich nicht anspruchsberechtigt.
Erwachsene Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung haben hingegen im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.
Weitere Informationen zur Energiepreispauschale gibt es im FAQ des Bundesfinanzministeriums:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Beste Grüße
Dirk Wiese