Warum bekommen Haushalte, welche mit Strom und Holz heizen keine Entlastung?
Sehr geehrter Herrr Wiese,
warum bekommen Haushalte, welche mit Strom und Holz heizen keine Entlastung?
Mit freundlichen Gruß
R.W.
Sehr geehrte Frau W.,
danke für Ihre Anfrage zu den Energiepreisbremsen. Als Ampelkoalition haben wir letzte Woche die Preisbremsen für Strom sowie Gas und Wärme im Bundestag auf den Weg gebracht. Diese Preisdeckel werden schließlich zum 1. März 2023 eingeführt und gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Darüber hinaus sind auch im Rahmen mehrerer Härtefallregelungen weitere Entlastungen vorgesehen, so beispielsweise mit der Härtefallregelung für Pellets und Öl.
Auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion können Sie nachlesen, wie die Energiepreisbremsen funktionieren:
https://www.spdfraktion.de/themen/funktionieren-energiepreisbremsen.
In Frage 12 des FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums zur Strompreisbremse heißt es außerdem, dass Nachstromspeicherheizungen wie folgt berücksichtigt werden:
„12. Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z.B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt?
Bei zeitvariablen Tarifen, zum Beispiel bei Haushalten mit Nachtspeicherheizungen, aber auch bei sogenannten real-time-pricing Tarifen, wird der monatliche Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen. Dabei wird aber nicht der mengengewichtete Durchschnitt der verschiedenen Tarifstufen für die Entlastung herangezogen, sondern die Gewichtung erfolgt anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen. Zum Beispiel: Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24, egal wie viel in diesen Zeitfenstern verbraucht wurde. Gleiches gilt bei stunden- oder im Extremfall sogar viertelstundengenauer Abrechnung: Wenn jede Stunde ein anderer Preis gilt, geht jeder dieser Preise mit 1/24 in die Berechnung ein, egal wie viel in dieser Stunde verbraucht wurde. Gilt in jeder Stunde des Monats April ein anderer Preis, geht jeder dieser Preise mit 1/24*1/30 in den Durchschnittspreis ein, egal wieviel in dieser Viertelstunde verbraucht wurde.
So bleiben die Flexibilitätsanreize der zeitvariablen Tarife erhalten. Dies ist vor allem für industrielle Großverbraucher mit variablen Lasten relevant. Auch beispielsweise für Nachtspeicherheizungen ist die Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit vorteilhaft: Dort wird nicht vor allem der billige Nachttarif (viel Verbrauch, kürzere zeitliche Gültigkeit) verwendet, sondern vor allem der teure Tagtarif (weniger Verbrauch, längere zeitliche Gültigkeit). Die Entlastung erhöht sich entsprechend.“
Alle Fragen und Antworten des FAQ zur Strompreisbremse können Sie hier abrufen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10.
Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion in den Beratungen erreichen können, dass Kosternsteigerungen bei Energieträgern, die nicht wie Gas oder Strom über eine Leitung in die Haushalte kommen, durch eine gesonderte Härtefallregelung aufgefangen werden sollen. Dafür werden den Bundesländern insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, damit diese dann die Preissteigerungen bei anderen Heizmitteln begrenzen. Davon profitieren können bei entsprechenden Mehrkosten Besitzer von Heizungen, die Öl, Flüssiggas oder Holz-Pellets benötigen.
Natürlich gibt es auch Kritik an den Maßnahmen, denn wir können damit leider nicht jedem Einzelfall gerecht werden. Aber es muss auch betont werden, dass wir mit den Energiepreisbremsen und den Härtefallregelungen für einen großen Teil der Bevölkerung Sicherheit und Entlastung schaffen, da wir die Preise bis April 2024 mit einer Bremse stabilisieren.
Beste Grüße
Dirk Wiese