Frage von Sybille F. • 14.12.2022
Hallo Herr Wiese, ich bin weder Rentnerin noch arbeite ich. Ich Pflege seit Jahren meine hochbetagte Mutter. Wie komme ich an meine Energiepauschale ? Gruß
Antwort von Dirk Wiese SPD • 14.12.2022
Sehr geehrte Frau F.,
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben. Bei Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Eltern, etc. kann man die Pauschale ebenfalls erhalten. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, dann haben Sie leider keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Weitere Informationen zu dem Thema finden sie im FAQ des Bundesfinanzministeriums:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Beste Grüße
Dirk Wiese