Wo bekomme ich als Hausfrau die 300,00 € Energiepauschale her, oder wo muss ich die beantragen?
Sehr geehrter Herr Wiese, wo bekomme ich als Hausfrau seit 2016, die Energiepauschale her, oder wo muss ich die beantragen. Mein Mann bekommt EU Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Iris K.
Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Anfrage. Die Energiepreispauschalen für Erwerbstätige und Rentner:innen sind Teil der drei Entlastungspakete, die wir als Ampel-Koalition auf den Weg gebracht haben. Die Pauschale für Erwerbstätige in Höhe von einmalig 300 Euro steht allen Steuerpflichtigen zu, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben. Ist das bei Ihnen als Hausfrau nicht der Fall, dann erhalten Sie leider keine Energiepreispauschale.
Weitere Informationen zur Energiepreispauschale finden Sie im FAQ des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Die einmalige Energiepreispauschale für Rentner:innen hingegen wird über die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember 2022 an alle ausgezahlt, die zum 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Eine Antragstellung ist dafür nicht nötig, da die Auszahlung automatisch erfolgt.
Bei weiteren Fragen zur Energiepreispauschale für Renter:innen finden Sie das FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ebenfalls online:
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Dirk Wiese