Wird Wohngeld zurückgefordert, wenn rückwirkend Erwerbsminderungsrente gewährt wird?
ich habe 2023 347 Euro Wohngeld bezogen, da ich unter 1.700 Euro Bruttoeinkommen hatte. Nun hat die DRV mich rückwirkend berentet zum 01.08.2022. Trotzdem würde mir Wohngeld für 2023 zustehen, da die Bruttorente bei ca. 1500 Euro liegt. Wird die Wohngeldstelle dies nun verrechnen? Habe diese über den Rentenbescheid informiert. Muss ich nun für 2024 nochmal einen neuen Wohngeldantrag stellen oder gilt der Antrag vom 01. Januar 2024 noch und es reicht aus, den Rentenbescheid an die Wohngeldstelle zu senden?
Mit freundlichen Grüßen
Simone R.
Sehr geehrte Frau R.,
nach §27 WoGG ist über das Wohngeld von Amts wegen neu zu entscheiden und der Bewilligungsbescheid aufzuheben, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sich verringert. Der erste wichtige Schritt ist, die Wohngeldstelle über Ihren Rentenbescheid zu informieren, was Sie ja bereits getan haben. Ihr Fall ist also in Bearbeitung. Als Bundestagsabgeordneter kann ich keine Rechtsberatung leisten, daher empfehle ich Ihnen, sich bei einer Neuentscheidung Ihrer Wohngeldsituation juristisch beraten zu lassen und ggf. Widerspruch einzulegen.
Beste Grüße
Dirk Wiese