Wird Deutschland Drittstaatler einreisen lassen, die mit Coronavac geimpft sind? Wenn ja, wann?
Sehr geehrter Herr Wiese,
seit etwa 2 Jahren versucht meine Familie aus Brasilien mich in Deutschland zu besuchen. Alle sind doppelt geimpft – leider jedoch mit dem Impfstoff Coronavac. Für Deutschland sind sie also „geimpfte Ungeimpfte“, denn dieser Impfstoff ist hier noch immer nicht zugelassen. Das ist für mich unverständlich, denn andere europäische Länder wie die Niederlande oder Spanien ermöglichen die Einreise für Drittstaatenangehörige, die mit Coronavac geimpft wurden. Ich empfinde das als ungerecht. Die WHO erkennt die Wirksamkeit von Coronavac auch grundsätzlich an.
Als deutscher Staatsbürger, dessen Familie im Ausland lebt, hoffe ich, dass von den politischen Entscheidern auch an Menschen wie mich gedacht wird und es hier bald eine Perspektive zur Einreise von Drittstaatenangehörigen gibt.
Bitte ermöglichen Sie die Einreise von Drittstaatenangehörigen, auch wenn Coronavac nicht in Deutschland als Impfstoff zugelassen wurde!
Vielen Danke für Ihre Zeit
Luis B.
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Anfrage zum Thema Corona-Einreisebestimmungen für Angehörige aus Drittstaaten.
Ich verstehe, dass die derzeitigen Einreisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie eine schwerwiegende Herausforderung für international verteilte Familien bedeutet. Die Pandemie hat uns global leider alle fest im Griff. Das aktuelle Infektionsgeschehen sowohl in Deutschland als auch international lässt deswegen keine andere Wahl, als Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich zu treffen.
Aus diesem Grund gelten für Einreisende aus Drittstaaten, die nicht auf der Positivliste stehen, besondere Einschränkungen, womit die Infektionsgefahr in Deutschland eingedämmt werden soll. Als Bundesoberbehörde stellt das Paul-Ehrlich-Institut eine oberste Anlaufstelle zur Bewertung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln dar. Daher unterliegt es auch der Auflistung durch das Paul-Ehrlich-Institut, welche Impfstoffe zur sicheren Einreise gestattet werden. Da sich Coronavac noch immer im Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittel-Agentur befindet, hat das Paul-Ehrlich-Institut in Anlehnung daran diesen Impfstoff auch nicht auf seine Liste aufgenommen. Sobald eine Zulassung durch die EMA erfolgt, kann auch mit einer entsprechenden Anpassung bei den Einreisebestimmungen gerechnet werden. Leider kann ich keine Prognose dazu abgeben, wann das Zulassungsverfahren abgeschlossen sein wird.
Bis dahin kann eine Einreise ohne einen zugelassenen Impfstoff nur unter zwingend notwendigen Gründen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/IV-reisebeschraenkungen-im-aussereuropaeischen-luft-und-seeverkehr-einreisen-aus-drittstaat/wann-ist-die-zwingende-notwendig-der-Einreise-gegeben.html) erfolgen. Für Verwandte des 1. und 2. Grades bedeutet das u.a. nur zu Anlässen wie Geburten, Hochzeiten, Unterstützung bei schwerer Erkrankung oder Todesfälle/Beerdigungen. Die Reisebeschränkungen werden aber regelmäßig vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens durch das Bundesinnenministerium überprüft und aktualisiert.
Beste Grüße
Dirk Wiese