Wird das Bundesministerium für Gesundheit nun Gebrauch machen vom § 20 IfSG?
Sehr geehrter Herr Wiese,
nachdem im Bundestag kein Gesetz für eine Corona-Impfpflicht zustande gekommen ist, wird das Bundesministerium für Gesundheit jetzt Gebrauch machen vom § 20 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html)?
Dadurch ließen sich Menschen per Rechtsverordnung zu einer Schutzimpfung verpflichten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. M.
Sehr geehrter Herr M.,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Impfpflicht.
Wir haben uns im Deutschen Bundestag auf ein Verfahren über Gruppenanträge geeinigt. Die Impfpflicht ist nun leider nicht zustandegekommen, da keiner der Anträge die erforderliche Mehrheit bekommen hat. Für ein neues Verfahren bleibt meiner Meinung nach keine Zeit, um eine Pflicht noch rechtzeitig vor dem kommenden Herbst einzuführen. Das „Nein“ zur Impfpflicht ist und bleibt aber eine verpasste Chance vorzusorgen.
Beste Grüße
Dirk Wiese