Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Manuela W. •

Wir versuchen alle Energie zu sparen, aber die Energieanbieter geben bei Einzelpersonen nur einen Bonus bei 1300 kW/h Verbrauch im Jahr. Die Energieliferanten machen weiter wie bisher?

Wer kontrolliert oder hinterfragt diese Machenschaften, kann die Politik überhaupt etwas dagegen tun?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation auf dem Energiemarkt ist es besonders wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und hinreichend über die Preisentwicklung durch ihre Anbieter informiert werden. Die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse enthalten aus diesem Grund Regelungen, die Missbrauch verhindern sollen. Dies ist für die Gaspreisbremse in § 27 EWPBG und für die Strompreisbremse in § 39 StromPBG geregelt.

Die Missbrauchskontrolle dient dazu, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden. Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Energieversorgungsunternehmen ist die missbräuchliche Anwendung der Preisbremsen verboten. Insbesondere dürfen sie während der Gültigkeit der Preisbremsen ihre Arbeitspreise nicht einfach so erhöhen. Bestimmte Ausnahmen wie beim Anstieg der Beschaffungskosten sind jedoch berücksichtigt.

Ob dann die Erhöhungen gerechtfertigt waren, muss das Unternehmen bei Verfahren vor dem Bundeskartellamt selbst beweisen. Das Bundeskartellamt kann bei einer missbräuchlichen Anwendung ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichten, das missbräuchliche Handeln abzustellen oder dem Unternehmen auferlegen, Geld zu zahlen. Auch können wirtschaftliche Vorteile abgeschöpft werden.

Das gilt aber nur bei Fällen, die zur Prüfung vor dem Bundeskartellamt geregelt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sind daher angehalten, vertraglich eingegangenen Verpflichtungen grundsätzlich zu erfüllen. Falls es aber zu einer Meinungsverschiedenheit mit dem Energieversorger über die Berechtigung einer erhobenen Forderung kommt, kann man sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden oder anderweitige rechtliche Beratung suchen:

https://www.verbraucherzentrale.de/energiekrise-informationen-und-beratungsangebote-79061

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/gaspreisbremse-strompreisbremse-haertefallfonds-faq-zur-energiekrise-76138

Beste Grüße

Dirk Wiese

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