Wie stehen Sie zu der Frage, ob man die aktive Sterbehilfe legalisieren sollte und wie stehen Sie zur indirekten Sterbehilfe?
Sehr geehrte Frau B.,
ich habe bei der Abstimmung im Jahr 2015 im Deutschen Bundestag lange mit mir gerungen. Letztendlich blieb ich bei der Frage hängen, was ich selbst in einer solchen Situation machen oder in Anspruch nehmen würde. Nach reiflicher Überlegung, vielen Gesprächen und zwei wichtigen Diskussionsveranstaltungen damals vor Ort im Sauerland habe ich dem Entwurf der Kollegen Lauterbach und Hintze zugestimmt, da das Thema Sterbehilfe aus meiner Sicht in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gehört. Leider hat dieser Entwurf damals keine Mehrheit im Deutschen Bundestag bekommen.
Schon damals hatte ich im Hinblick auf den Mehrheitsentwurf die Sorge, dass die Staatsanwaltschaft zukünftig an jedem Sterbebett steht. Das halte und hielt ich mit der Würde des Menschen, der Handlungsfreiheit des Einzelnen und dem daraus resultierenden Recht auf Selbstbestimmtheit für unvereinbar. Das scharfe Schwert des Strafrechts ist die Ultima Ratio des Rechtsstaats. Erfahrungen aus der palliativmedizinischen Behandlung zeigen zudem, dass die meisten Patienten, die zunächst einen Suizidwunsch geäußert haben, nach einer ärztlichen Beratung wieder von diesem Wunsch Abstand nehmen. Folglich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgerichtig. Der neue Deutsche Bundestag muss zeitnah eine neue Debatte führen und das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen. Daher begrüße ich ein neues Gruppenantragsverfahren und eine schnelle Entscheidung, um eine vernünftige Regelung herbeizuführen, die Sicherheit schafft.
Beste Grüße
Dirk Wiese